Vielleicht auch für andere interesserant. Mich betrifft es auf jeden Fall.
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Kürzung der Pendlerpauschale laut Finanzgericht verfassungswidrig
Montag 5. März 2007, 12:52 Uhr
Hannover (AP) Das niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Wie Gerichtssprecher Jörg Grune am Montag in Hannover mitteilte, legte das Gericht die Klage eines Ehepaares gegen die Kürzung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. In seinem Vorlagebeschluss sei der 8. Senat des Finanzgerichts davon ausgegangen, dass die Streichung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeit gegen den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstoße, sagte Grune.
Der Senat habe bekräftigt, dass bei der Besteuerung das
Netto-Prinzip gelten müsse, wonach beruflich veranlasste Kosten vom Einkommen abgezogen dürften, sagte Grune weiter. Die Fahrt zur Arbeit sei beruflich veranlasst und die Aufwendungen dafür dürfe man deswegen als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzgericht hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Vorlage aus Hannover entscheiden werde.
Nach Angaben des Sprechers hatte ein Ehepaar aus dem Nordwesten Niedersachsens gegen sein Finanzamt geklagt, weil der vom Amt auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Freibetrag zu niedrig ausfiel. Das Ehepaar verlangt, jeweils den gesamten Weg von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte steuermindernd zu berücksichtigen. Seit dem 1. Januar kann für die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeit die Pendlerpauschale nicht mehr vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Schaut auch hier:
http://www.gew.de/Gutachten_Ku…le_verfassungswidrig.html