Hallo,
mich würde interessieren: was muss passieren, damit ihr einen Schüler / eine Schülerin von der Klassenfahrt nach Hause schickt? Die rechtlichen Grundlagen sind mir bekannt (Gefährdung der eigenen Person / Gefährdung anderer etc.), aber ich wüsste gerne, ob ihr von dieser Ordnungsmaßnahme schon einmal Gebrauch gemacht habt. Was ist z.B. mit permanenter Unpünktlichkeit während der Fahrt, bei der ein Schüler sich beratungsresistent zeigt? Oder mit Sachbeschädigung? Ich würde mich über Rückmeldungen und eure eigenen Erfahrungen sehr freuen, ich habe den Eindruck, dass viele Kollegen davor zurückschrecken, Schüler von der Fahrt auszuschließen, weil sie den Ärger mit den Eltern vermeiden wollen.
Grüße Eugenia