EILT! HILFE! Annahmeerklärung

  • Tach zusammen,


    wie gesagt, die Lage spitzt sich zu. Ich bekomme heute ein Schreiben von der Bezirksregierung, die mir anbietet, mich an der Schule, an der ich mich vor gut einer Woche vorgestellt habe, einzustellen. Beigefügt eine Annahmeerklärung, die ich bis zum 22. September 2009 zurückschicken soll. Fristüberschreitung zählt als Absage, Annahme unter Vorbehalt sei nicht möglich, heißt es.


    Dynamischer Verein, die Bezirksregierung. Nur: in dem Angebot steht weder, was ich verdienen soll "Entgeltgruppen- und Stufeneinordnung erfolgt vor Dienstantritt ... vorbehaltlich einer von den Tarifparteien noch zu vereinbarenden Entgeltordnung", noch dass ich nach erfolgreich absovierten berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst fest angestellt werde. Aber annehmen soll ich schon mal.


    Wie soll ich das einschätzen? Ein Arbeitsvertrag kann das ja wohl nicht sein? Irgendwo wird das Angebot auch eine "Inaussichtnahme" genannt. Was passiert, wenn ich annehme und später angesichts vertraglich konkretisierter Konditionen wieder absage? Bin ich dann "verbrannt" oder sonstwie aus dem Rennen?


    Bitte um ganz schnelle Aufklärung. Danke


    PS: Ich habe mich bemüht, im Vorfeld des Bewerbungsgesprächs herauszubekommen, was man verdient als Seiteneinsteiger Sek II Gesamtschule. Wäre ganz schwer zu sagen, so ohne Zeugnisse und Näheres zum Einzelfall hieß es da bei der Bezirksregierung. Wisst Ihr vielleicht Näheres?

  • Hallo! Genau weiß ich das auch nicht, denke aber, dass das "Merkblatt zum Entgelt am Berufskolleg" (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote) auf die Sek. II übertragbar ist. D.h.: Mit Uni-Abschluss Entgeltgruppe 12, Stufenzuordnung nach Berufserfahrung, maximal Stufe 4. Allerding wird es Ende September Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien bzgl. einer (hoffentlich besseren) Eingruppierung geben (http://www.vbe-bezirksverband-…28da5b974&content_id=2882) . Mit dem Tarifrechner kannst du für dich das zu erwartende Bruttogehalt berechnen. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/
    Bei E 12, Stufe 4 sind das brutto 3805.85 €.
    LG, Luke

  • Soweit ich das ganz am Rande mitbekommen habe, ist das bei Dir (zumindest ungefähr) kein unübliches Vorgehen der Bezirksregierung.


    E12 - Stufe 4 wäre die Optimalstlösung (das Geld würde ich noch nicht fest einplanen - um in die höchste Erfahrungsstufe nach TVL eingruppiert zu werden, gehört schon was zu....). Die angekündigte Entgeldordnung könnte übrigens (für den Sek. II-Bereich durchaus nicht völlig unwahrscheinlich) Verschlechterungen bedeuten...(Strukturveränderung im Tarifbereich sind ganz gefährlich - vgl. nur von BAT zu TVL! oder die sogenannte 'Reform'/weitgehende Streichung der Zusatzrentenversorgung für Angestellte)


    Das sich das Land nicht gleich/sofort quasi lebenslang festlegen will, kann man nachvollziehen, da sie Dich praktisch nicht kennen (im Gegensatz zu den Leuten, die die beiden Staatsexamina absolviert haben incl. Referendariat, das mit keinerlei Anstellungszusicherung verbunden ist).


    Tja, ist ein Sprung ins Ungewisse - rechtsverbindliche Garantien hast Du keine...(und ich bezweifle, daß Du die bei einem anderen Angebot bekommst). Aber wenn man sich erstmal im System bewährt...(nur: wenn man dann fest drin ist, fällt im Angestelltenbereich die finanzielle 'Karriere' halt weg - guck Dir beispielsweise die Netto-Gehälter TV-L 13 bzw. ggfs.nach etlichen Jahren 14 oder das für Angestellte praktisch nicht erreichbare TV-L 15 an. Von daher: immer die Verbeamtungschancen im Blick haben...).

  • Um Stufe 4 zu bekommen, muss man schon kämpfen. Sämtliche Belege (Arbeitszeugnisse, event. Praktikumszeugnisse, bei selbst. Tätigkeit Einkommenssteuerbescheide etc) vorlegen und ausfürlich argumentieren, warum die beruflichen Tätigkeiten "förderlich" für den Lehrerberuf sind. Dabei den Zusammenhang der Tätigkeit mit dem Unterrichtsfach herstellen und schön an Beispielen veranschaulichen. (hier fehlt den Verwaltungsleuten immer ein wenig Fantasie..) Bei längeren Praktika nach dem Studium darauf hinweisen, dass der Erlass des Ministeriums den Begriff der beruflichen Vorerfahrungen sehr weit fasst und gerade die Art des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses außer Acht lässt, so dass auch Praktika als sog. "atypische Beschäftigungsverhältnisse" zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt auch die gewonnen sozialen Kompetenzen herausstellen, die der Lehrertätigkeit zugute kommt und eine Basiskompetenz darstellen und für Unterrichtsqualität und Bewältigung des Lehreralltags unverzichtbar...Schließlich noch darauf hinweisen, dass der Erlass von einer "großzügigen Auslegung" des Begriffs der beruflichen Vorerfahrung spricht.
    Stufe 4 ist damit durchaus zu erreichen!!
    Und bzgl. TV-L 12 für Sek. 2 habe ich auch keine Bedenken (Bei voller Lehramtsbefähigung bekommt man sowohl am Berufskolleg als auch in der Sek. II TV-L 13. Mit Uni-Abschluss wird man derzeit eine Gruppe tiefer eingestuft, also TV-L 12).
    Den entspr. Erlass zur Stufenzuordnung findet man hier http://www.gew-krefeld.de/archiv0803.html

  • Vielen Dank für Eure Antworten.
    wossen: Mit Verlaub - wer will denn hier was von wem? Jemanden zur Annahme eines Vertragsangebots aufzufordern, ohne klar die Konditionen (u.a. Gehalt) zu nennen, finde ich einigermaßen bizzar.

  • Hallo Mentone,
    kannst du bitte berichten in welcher Gruppe und Stufe du inzwischen eingestellt wurdest? Ich stehe vor einer ähnlichen Situation und finde kaum Informationen bzw. Erfahrungsberichte über dieses Thema.
    Danke!


    Gruß

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