Schulformwechsel Realschule zu Gymnasium möglich? NRW

  • Hi, ich habe Lehramt auf SII/I studiert, bin verbeamtet (keine Probezeit mehr) und habe auf einer Realschule in NRW unterrichtet. Zur Zeit bin ich in Elternzeit, möchte aber in absehbarer Zeit wieder in den Schuldienst einsteigen.


    Damals war es nicht möglich an einem Gymnasium zu unterrichten. Ich habe auch gerne an der Realschule unterrichtet. Da mittlerweile auch in einem meiner Fächer (Mangelfach) am örtlichen Gymnasium sogar Studenten im Unterricht eingesetzt werden......??, frage ich mich nun, ob ich nicht versuchen sollte, doch noch die Schulform Realschule zu Gymnasium zu wechseln.


    Nun endlich meine Frage:
    Ist dieser Schulformwechsel möglich?
    Und wenn wie??????
    Kann man sich direkt bei Gymnasien im Umkreis bewerben oder muss dieses über das Schulamt oder die Bezirksregierung erfolgen?
    Ich habe leider wirklich überhaupt keine Ahnung...


    Ich wäre wirklich sehr, sehr dankbar, wenn mir jemand antwortet.
    Ich weiß leider nicht, wo ich sonst fragen soll, ohne meine Überlegung gleich öffentlich zu machen.

  • Du kannst dich auf Laufbahnwechselstellen bewerben. Diese werden online ausgeschrieben http://www.oliver.nrw.de. Aktuell kannst du dich bis zum 23.09 bewerben.


    Aus der Seite:


    Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen



    Laufbahnwechselverfahren


    Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13).


    Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt.
    Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben.



    viel Erfolg
    Peter

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