mrsyellow: Jeder von uns hat mal ALs BAT-Kraft angefangen und bestimmt wirst auch du noch eine Planstelle bekommen...
Sportfest und halbe Stelle
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Ja, ich denke auch, dass ich und zehn andere da was falsch machen ...
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Original von der PRINZ
Das weiß ja nun aber jede Lehrerin, die eine Teilzeitstelle annimmt, das Teilzeit im Schuldienst nur auf den Unterricht zu beziehen ist, nicht auf das ganze Gedöns drumherum.Das stimmt so definitiv nicht. Eigentlich sollen Teilzeitkräfte auch ansonsten Entlastung bekommen. Dass es meistens nicht möglich ist, alle anderen Verpflichtungen auf 50 Prozent zu reduzieren, darin stimme ich dir zu. Aber generell gibt es die gesetzliche Regelung und die Möglichkeit, dass sich die Teilzeit NICHT nur auf den Unterricht bezieht.
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Zitat
Jeder von uns hat mal ALs BAT-Kraft angefangen ...
Allein das würde ich schon mal bei weitem nicht als allgemeingültig betrachten...
ZitatIch bin Lehrer, Ersatzmama, Gärtner, Putzfrau, Möbelpacker, Organisator, Caterer und und und....;-)
Und bezeichnend, dass man das mit ironischem Zwinkern als anscheinend herkömmliche Gegebenheiten ansieht.
Mit solchen Aussagen tragt ihr letztlich alle nur dazu bei, dass man uns innerhalb dieses Systems nicht wirklich ernst nehmt.
Wenn ich als entscheidungsbefugte Mitarbeiterin einer dt. BezReg auf diesen Seiten stöbern und sowas lesen würde, würde ich mich ehrlich gesagt insgeheim ins Fäustchen lachen über soviel Naivität, Unbedarftheit und Duldsamkeit. Und schön so weiter verfahren, wie es sich von Dienstherrenseite bundesweit eingebürgert hat.
Warum auch anders, wenn die eigentlich Betroffenen alle unzumutbaren Umstände als "normal" anerkennen und sich dabei am Ende noch - Groteske pur - als privilegiert betrachten? -
Zitat
Original von der PRINZ
Das weiß ja nun aber jede Lehrerin, die eine Teilzeitstelle annimmt, das Teilzeit im Schuldienst nur auf den Unterricht zu beziehen ist, nicht auf das ganze Gedöns drumherum.Zustimmung! Zwar geht es nicht, dass die eine Teilzeitkraft Vergünstigungen hat, die der anderen dann nicht vergönnt sind, aber ich als Vollzeitkraft sehe auch nicht ein, dass das ganze Drumherum nur für mich bleibt.
Auch für Vollzeitkräfte sind solche Veranstaltungen Zusatzarbeit und Überstunden, die über das "gebuchte" Maß an Unterrichtsstunden hinausgehen.
Ich sehe durchaus ein, dass Teilzeitkräfte bei bestimmten Besprechungen nicht teilnehmen müssen und dass sie entsprechend weniger Aufsichten zugeteilt bekommen. Aber Schulfeste, Sportfeste, Lese- und Bastelnachmittage, etc. gehen m.E. alle an. Oder keinen. -
Zitat
Zitat: Original von der PRINZ Das weiß ja nun aber jede Lehrerin, die eine Teilzeitstelle annimmt, das Teilzeit im Schuldienst nur auf den Unterricht zu beziehen ist, nicht auf das ganze Gedöns drumherum. Zustimmung! Zwar geht es nicht, dass die eine Teilzeitkraft Vergünstigungen hat, die der anderen dann nicht vergönnt sind, aber ich als Vollzeitkraft sehe auch nicht ein, dass das ganze Drumherum nur für mich bleibt. Auch für Vollzeitkräfte sind solche Veranstaltungen Zusatzarbeit und Überstunden, die über das "gebuchte" Maß an Unterrichtsstunden hinausgehen. Ich sehe durchaus ein, dass Teilzeitkräfte bei bestimmten Besprechungen nicht teilnehmen müssen und dass sie entsprechend weniger Aufsichten zugeteilt bekommen. Aber Schulfeste, Sportfeste, Lese- und Bastelnachmittage, etc. gehen m.E. alle an. Oder keinen.
Und wie geht das alles zusammen mit den für Vollzeitkräfte veranschlagten 41 Arbeitsstunden für Beamte (NRW, aber in anderen BLs vmtl. auch nicht groß anders)?
Müssen sich die TZ-Kräfte dann auch einfach nicht wundern, wenn sie zwischendrin wg. eines Sportfestes, des Tags der Offenen Tür oder sonstiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen dann im Monat am Ende bei exakt den 41 Stunden rauskommen?
Denn mal ehrlich: VZ-Kräfte sind doch schon gern bei 50 Stunden statt den veranschlagten 41.
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