halbe Stundenzahl nach Mutterschutz

  • Hallo ihr,


    ich habe eine rechtlich-organisatorische Frage zum Mutterschutz bzw. Elternzeit in Bezug auf die Lebenszeitverbeamtung


    In ein paar Tagen bekomme ich unser erstes Kind und eigenlich war alles schon soweit eingestielt, dass ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit bis zum Ende des Schuljahres gehe. Nun stelle ich gerade aus verschiedenen privaten Gründen Überlegungen an, dieses doch anders zu machen um möglichst schnell meine Lebenszeitverbeamtung abzuschließen (bin zur Zeit noch in der Probezeit)


    Da ich auf 12 Monate verkürzen kann und zum 1.2.09 eingstellt wurde, müsste ich also "nur" ca. 10 Wochen im Anschluss an den Mutterschutz bis zum 1.2.10 arbeitenderweise überbrücken und könnte dann eine Elternzeit beantragen. Bis dahin doch erstmal so richtig und möglich, oder?


    Das ganze Konstrukt würde natürlich nur funktionieren, wenn ich halbe Stundenzahl geben könnte. Vor dem Mutterschutz habe ich aber vollzeit gearbeitet. Habe ich nun nach dem Mutterschutz ein Anrecht auf Stundenreduzierung oder hätte ich das im letzten Halbjahr beantragen müssen?


    Das ganze ist 12 Tage vor der Entbindung jetzt etwas spontan und kurzfristig und vielleicht ja auch auf eine Hormonattacke zurückzuführen, aber ich wollte mich erstmal hier erkundigen bevor ich im zuständigen Schulamt eine Riesenwelle auslöse.


    Könnt ihr mir helfen?


    Viele Grüße
    Beate

  • Hallo Beate,


    es ist natürlich immer schwer für andere Bundesländer zu antworten, aber hier in Hessen ginge deine Variante nicht.


    Möchte man reduzieren, ohne in Elternzeit zu sein, muss man den Antrag ein halbes Jahr vorher gestellt haben. So kurzfristig ginge es nur, wenn man in Elternzeit ist - das ist dann allerdings ziemlich unproblematisch.


    Wegen der Pensionsansprüche wäre es aber eigentlich ohnehin geschickterTeilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Oder geht es dir darum, dir die vollen 3 Jahre Elternzeit aufzuheben, um gar nicht zu arbeiten?


    Liebe Grüße
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Ja, das sollte in allen Bundesländern gehen, mit Teilzeit in Elternzeit!
    Die meldest du ja eh erst nach der Geburt an und eigentlich müßte es auch gehen, dass du gleich sagst so und so viele Stunden will ich geben!

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