Arbeitslosengeld

  • Hallo!


    Ich bin im Juli mit dem Ref fertig geworden und war nun 6 Wochen arbeitslos.
    Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, oder nicht?


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Anais

  • Das kommt darauf an, ob du vorher schon mal gearbeitet hast. Da gibts irgendne Regelung. Darf aber auch nicht zuuuu lange her sein (kenn die Frist nicht mehr) und muss auch ne Mindestdauer gehabt haben.


    Ansonsten hast du keinen Anspruch auf ALG1 sondern nur auf ALG2 (HarztIV), weil du verbeamtet warst im Ref. Allerdings wird bei ALG2 alles was in deiner Lebensgemeinschaft (Eltern/Partner) verdient wird angerechnet.


    Ausserdem gehe ich davon aus, dass man nicht im Nachhienein beantragen kann.


    Wir wurden auch damals daraufhin gewiesen uns rechtzeitig bei der ARGE zu melden, damit dass alles klappt. Du wusstest doch, dass dein Ref aufhört, warum hast du da nicht mal gefragt?


    LG, Sunny!

    Tschacka!


    <img src="http://img113.imageshack.us/img113/6624/zwanzigklein7xb.jpg">

  • He Sunny,


    doch doch, ich war im Juli dort und habe ein haufen Formulare ausfüllen müssen und hatte dann endlich gestern einen Termin. Dann hieß es, ich hätte keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist kein Problem, aber das hätte mir die nette Frau auch im Juli sagen können! :neenee: Ich war halt gestern so überrascht.



    LG
    Anais

  • Dann wärst mal lieber zur ARGE gegangen. Anspruch auf ALG 2 hast du, wenn du bestimmte Bedingungen erfüllst.

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