Hallo allerseits
ich bin in den kommenden 12 Monaten in drei Kurs-/Klassenfahrten involviert. Da ich zwei Klassenleitungen habe und an einem Austausch beteiligt bin, möchte ich nicht auch noch an einer Studienfahrt der Stufe 13 als vierte Fahrt teilnehmen.
Da es an unserer Schule keinen finanziellen "Topf" für die finanzielle Unterstützung der Lehrkräfte gibt, die "Freiplätze" auf die Schüler umgelegt werden müssen und vom Land NRW so gut wie gar kein Geld fließt für Lehrer bei Kursfahrten, muss ich die Fahrten komplett von meinem Geld bezahlen.
Ich kann mich daran erinnern, dass es vor ca. zwei Jahren einen Präzedenzfall gab, bei dem ein Sportlehrer es in ähnlicher Situation ablehnte eine weitere Fahrt machen zu müssen und Recht bekam.
Hat jemand noch Infos zu dieser Situation oder kann mir sagen, wie die rechtliche Situation momentan aussieht???? Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir dienstlich verpflichtet werden können, solange der Staat nichts dazu bezahlt??