ZitatOriginal von Hermine
Das kenne ich auch so-
entweder die Schulpsychologin kann testen und das Attest direkt ausstellen-
Das widerspricht nicht den schulrechtlichen Bestimmungen??
Wenn du dir mal die Ausbildung der Schulpsychologen ansiehst (LPO I), dann kannst du nachvollziehen, warum ein Psychiater bei der Begutachtung vorausgesetzt wird.
Bei dir hab ich das Gefühl, dass du immer Recht hast, egal was du schreibst.