Verbeamtung mit Wipäd / AKAD?

  • Hallo,


    mich würde interessieren, inwieweit man mit dem regulären Diplom in Wirtschaftspädagogik an welchen Schulformen verbeamtet werden kann oder werden nur grund / Haupt /Relaschul/ und Gymnasiallehrer verbeamtet und Lehrer an WGs, Wirtschaftsschulen oder Berufsschulen nicht?


    Gilt Gleiches für ein Fernstudium an der AKAD? Hat jemand damit Erfahrungen?


    Danke!

  • Lehrer im berufsbildenden bereich (sei es berufliche Gymnasien, Wirtschaftsschulen, FOS/BOS, Berufsschule, Fachschule etc.) sind i.d.R. genauso an staatlichen Schulen tätig, wie Lehrer an Gymnasien, Realschulen etc. und unterleigen denselben Bedingungen für eine Verbeamtung wie diese.


    Sofern AKAD inzwischen mit deutschen Universitäten gleichgestellt ist, sollte der Abschluss anerkannt werden. Normalerweise wird ja der Abschluss des Dipl.Hdl. als 1. Staatsexamen anerkannt.

  • Hallo Mopple,


    ich moechte auch den gleichen Weg einschlagen und ein Wi PAED Studium aufnehmen.


    Kannst Du mir sagen wo du studierst und wie weit du bist?




    Noch eine Frage:


    Welche Faecher darf man unterrichten wenn man das Wi PAED Studium (Master) abgeschlossen hat?


    Welche Faehcer gibt es als Auswahl?

  • Zitat


    Welche Faecher darf man unterrichten wenn man das Wi PAED Studium (Master) abgeschlossen hat?


    bwl und - sofern vorhanden - das doppelwahlpflichtfach.

  • Wie ist es mit Spanisch?


    Ich hatte waehrend meines FH Studiums 2 Jahre lange freiwillig und zusaetzlich Spanisch Scheine gemacht (Spanisch 1, 2, 3, 4) und war danach im 5. Sem auch in Spanien und habe dort weiter Spanisch studiert und sogar mit Zertifikat B1 (EU Zertifikat).


    Wuerde mir ein normales Lehramt erlauben, Spanisch und Informatik zu belegen?


    Ich weiss nicht wieso, aber ich will lieber ein Master of Education in L4 (Berufsbildende Schulen) am Lehramt machen als ein Master of Science in WI PAED an der Uni.

  • naja, niveau B1 ist irgendwie sehr sehr wenig, ich weiß nicht, ob man spanisch immer noch mit so minimalen vorkenntnissen studieren darf, bei französisch und englisch ist seit vielen jahren B2 eher noch C1 als einstiegsnievau erforderlich.


    ob die kombination informatik/spanisch zulässig ist, hängt vermutlich vom bundesland ab. spontan würde ich sagen, dass es dabei schwierigkeiten geben kann, weil beide fächer nicht durchgängig unterrichtet werden.


    ob am ende msc oder med auf dem zeugnis steht, ist völlig egal. wipäd wird schon immer anerkannt als zulassung für den vorbereitungsdienst und das wird sich wohl auch nicht ändern.

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