Hallo ihr Lieben!
Ich unterrichte an einer nord-rheinwestfälischen Grundschule zwei Stunden Schwimmen pro Woche.
Wie hoch darf die Teilnehmerzahl maximal sein?
Welche weiteren rechtlichen Vorgaben sind zu beachten zum Schutz der Kinder und mir?
Vielen Dank,
Catalina