Länge Elternzeit-muss man sich schon bei Antrag festlegen wie lange?

  • Hallo,


    kurz zu meiner Situation:


    Gehe ab November in Mutterschutz, mein Vertrag läuft Ende Januar aus.
    Muss ich irgendjemand melden wie lange ich vorhabe in Elternzeit zu gehen? Oder habe ich als Arbeitslose keinen Anspruch auf Elternzeit bis zu 3 Jahren? Wer kann mir weiterhelfen?


    Grüße

  • Welchen Anspruch hat eine Arbeitslose dann überhaupt? Nur Arbeitslosengeld? Gibt es dann irgendeinen Schwangeren- bzw. Mutterbonus? :D

  • Du kannst genau wie alle Eltern für 12 Monate (insgesamt pro Kind 14 Monate, Ausnahme Zwillinge)Elterngeld beziehen. Elternzeit ist nicht Voraussetzung für Elterngeld!


    ALGI gibts nicht, wenn du keine Kinderbetreuung hast.

  • und wie berechnet sich mein elterngeld, wenn ich innerhalb der letzten zwölf monate vor der geburt zeitweise arbeitslos war?

  • Du kannst nur das Einkommen aus Erwerbstätigkeit nehmen, was du in der Zeit hattest. Dies addierst du und ziehst 920 Euro Werbungskosten ab, dann teilst du das durch 12 und davon wird dann das Elterngeld (67 bis 100%) berechnet.


    Es gibt mindestens 300 Euro.

  • ich hänge mich mal hier rein, hoffe, das ist koay, weil ich auch ne frage zum elterngeld habe.


    ich möchte direkt nach dem mutterschutz wieder für 15 stunden arbeiten gehen. kann/muss ich elternzeit nehmen, da man ja teilzeit arbeiten gehen darf?

  • ich bin lebenszeitverbeamtet und kann nicht mehr gekündigt werden.


    krieg ich dann denn auch noch zusätzlich elterngeld???

  • Was heißt zusätzlich? In der Elternzeit ruht ja dein Gehalt, also bekommst du nach den normalen Regularien Elterngeld.

  • Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).

  • also ich arbeit bis zum muschu 25,5 stunden und reduziere auf 15 stunden. kriege ich dann von den "verlorenen" 10,5 anteilig elterngeld?

  • Zitat

    Original von Britta
    Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).


    Das abzüglich Werbungskostenpauschale zählt hier nicht, da die vor und nach der Geburt abgezogen wird, so dass sie sich aufhebt ;)


    Beim Beamten hast du ja nur eine bestimmte Anzahl Jahre, die du nicht voll arbeiten darfst oder zuhause bleiben. Nimmst du Elternzeit zählen diese nicht mit.


    Gerechnet wird also Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dein Elterngeld mindestens gibts 300 Euro. Elterngeld gibts aber auch ohne Elternzeit wenn du nicht mehr als 3/4-Stelle arbeitest!

  • das ja interessant, das heißt,ich kriege sowieso mind. 300€, egal, ob ich elternzeit nehme oder nicht?


    bringt es mir dann einen vorteil, wenn ich eltenrzeit nehme??


    und was ist, wenn mein mann auch eltenrzeit nehmen will. kriege ich dann 300 € und er, weil er ganz aussteigen würde 67% von seinem Gehalt???

  • Elterngeld kriegst du, wenn du unter einer 3/4 Stelle arbeitest und es beantragst. Mit oder ohne Elternzeit und dann mindestens 300 Euro. Dein Mann kann unabhängig von dir auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Nur Elterngeld gibts pro Kind maximal 14 Monate. Und ja, das könnt ihr auch gleichzeitig beziehen. Seines wird aber mit seinem Einkommen berechnet. Guck mal hier: http://www.elterngeld.net da gibts dafür einen Rechner,

  • Klasse. Der Rechner hat mir super geholfen. Werde jetzt morgen nochmal zu unserer Beratungsstelle gehen, da wir noch einige Fragen haben, aber ihr habt mir schon mal sehr geholfen. DANKE!

  • Zitat

    Original von Schnuppe
    Klasse. Der Rechner hat mir super geholfen. Werde jetzt morgen nochmal zu unserer Beratungsstelle gehen, da wir noch einige Fragen haben, aber ihr habt mir schon mal sehr geholfen. DANKE!


    Aber ich würde mich nicht darauf verlassen dort zuverlässige Antworten zu erhalten. Was ich da schon erlebt habe, da kann dir echt schlecht werden.

  • aber wen kann ich denn dann fragen? kann ja schlecht internet und forum als referenz angeben, wenn es zu schwierigkeiten kommt...

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