Hallo,
ich bin seit diesem Schuljahr an zwei Schulen Vollzeit als Sozialpädagogin eingesetzt. Die eine hat mich zwei, die andere drei Tage, angelehnt ist die Stelle an eine Lehrerstelle im Angestelltenverhältnis mit 28 Wochenstunden Präsenzpflicht.
Allerdings besteht bei mir Unsicherheit darüber, welche Termine verpflichtend sind. Denn wenn ich an allen Terminen wie Lehrerkonferenz, Fortbildungstage, Feste etc. teilnehme, habe ich im Gegesatz zu Vollzeitbeschäftigten an einer Schule, die doppelte zeitliche Belastung.
Das ist natürlich extrem viel.
Kann mir jemand sagen, inwieweit das geregelt ist, bzw. ob ich zu allen Terminen erscheinen muss? Oder wird jemand ähnlich wie ich an zwei Schulen eingesetzt und kann mir da aus seiner Erfahrung berichten?
Danke schonmal im Voraus
Charle