Einsatz an zwei Schulen - Fragen

  • Hallo,
    ich bin seit diesem Schuljahr an zwei Schulen Vollzeit als Sozialpädagogin eingesetzt. Die eine hat mich zwei, die andere drei Tage, angelehnt ist die Stelle an eine Lehrerstelle im Angestelltenverhältnis mit 28 Wochenstunden Präsenzpflicht.
    Allerdings besteht bei mir Unsicherheit darüber, welche Termine verpflichtend sind. Denn wenn ich an allen Terminen wie Lehrerkonferenz, Fortbildungstage, Feste etc. teilnehme, habe ich im Gegesatz zu Vollzeitbeschäftigten an einer Schule, die doppelte zeitliche Belastung.
    Das ist natürlich extrem viel.
    Kann mir jemand sagen, inwieweit das geregelt ist, bzw. ob ich zu allen Terminen erscheinen muss? Oder wird jemand ähnlich wie ich an zwei Schulen eingesetzt und kann mir da aus seiner Erfahrung berichten?


    Danke schonmal im Voraus


    Charle

  • Hast du nicht eine Schule, die deine Stammschule ist? Dann müsstest du nur dort erscheinen.
    Ansonsten kannst du ja das Angebot machen, dass du wechselweise die Termine wahr nimmst... wäre das eine Option?

  • Danke für die Antwort. Ich habe heute mit meiner Stammschule gesprochen. Die Rektorin sagte, dass ich entweder nur die Lehrerkonferenzen bei ihnen als Stammschule mache oder aber im Wechsel, je nach Thema.
    Zu den Fortbildungstagen und anderen Veranstaltungen hat sie sich noch nicht geäußert.
    Am Montag weiß ich dann mehr, wenn sie sich mit der Leitung der anderen Schule besprochen hat, aber nach ihrer Aussage wäre eine Dopplung der Lehrerkonferenzen wohl sowieso nicht zulässig.


    Danke und Grüße

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