ZitatOriginal von neleabels
Ihr verrechnet in Bayern Notenwerte, die auf einer weichen, nichtquantifizierbaren Grundlage beruhen, i.e. von Aufsätzen, auf die zweite Nachkommastelle?!?
Nele
Sorry, bei uns sind noch Ferien und ich bin offensichtlich doof im Kopp, weil ich nicht kapiere, was du meinst.
Ich erklärs' mal so:
Schüler Seppi (so heißen die ja in Bayern alle ) aus der 8a schreibt in Deutsch im Schuljahr 4 Aufsätze. Zwei Inhaltsangaben, eine Erörterung und ein Protokoll. In den Inhaltsangaben schreibt er jeweils eine 3, die Erörterung verhaut er mit einer 5, aber im Protokoll schafft er wieder eine 3
Nun ist der Wert seiner großen Leistungsnachweise 3+3+5+3 =14 , geteilt durch 4 macht 3,3333333333333333
Die kleinen Leistungsnachweise bestehen aus einem Stegreifaufgabendiktat, bewertet mit der Note 5, einer Stegreifgrammatikübung mit der Note 4, zwei Rechenschaftsablagen (Abfragen) mit den Noten 5 und 3, zwei Unterrichtsbeitragsnoten mit 2 und 3.
So bestehen die kleinen Leistungsnachweise aus den Noten
5+4+5+3+2+3 = 22 geteilt durch 6 macht 3,6666666666666
Zur Berechnung seiner Zeugnisnote nimmt man dann
3,33 + 3,33 + 3,66 , das macht 10,32 geteilt durch 3 macht 3,44 -> also normalerweise eine 3.
Wieso sind Aufsätze jetzt weich und nicht quantifizierbar? Klar, ist anders als in Mathe, wo es nur richtig und falsch gibt, aber es gibt schon recht einheitliche Anforderungen bei der Bewertung....
(Ich glaub' ich steh auf dem Schlauch, das war's sicherlich nicht, was du meintest, Nele.)