Von einem, der auszog, das Bundesland zu wechseln ...

  • Ich muss einfach mal meinem Frust über die unglaublich langsam mahlenden (und das ist wohl noch ein Euphemismus) Mühlen der Bürokratie Luft machen.
    Mir war ja eigentlich schon immer klar, dass ein Wechsel von einer Schule zur anderen nicht leicht ist, ein Wechsel von einem Bundesland in das andere noch schwieriger, aber was ich momentan erlebe ist schier unglaublich.
    Ich habe mich vor einem Jahr (!) auf eine Schulleitungsstelle in einem anderen Bundesland beworben. ACHT Monate später (!) fand das Überprüfungsverfahren statt. Wieder vier Monate später (!) habe ich die Nachricht erhalten, dass ich die Stelle bekomme. Und jetzt - 1,5 Wochen vor Schuljahresbeginn - hat mich mein altes Bundesland immer noch nicht offiziell freigegeben. Hierbei hängt es aber nicht daran, dass mir jemand Steine in den Weg legen möchte, sondern am Papierkram, der Ewigkeiten in der Post ist, dort stecken bleibt, wieder weitergereicht wird, ...


    Anscheinend war der eiserne Vorhang nur ein dünnes Stöffchen verglichen mit den meterhohen und -dicken Mauern zwischen den Bundesländern.


    Ich werde von Freunden ausgelacht, wenn ich das erzähle ... X(

  • Von Hessen weg. Habe meinen Status hier noch nicht geändert - das mache ich erst, wenn ich wirklich weg bin :) Wer weiß, vielleicht darf ich ja doch nicht weg und hänge übernächste Woche ganz in der Luft *den-Teufel-an-die-Wand-mal*

  • Mal eine generelle Frage, da ich mich mit BL-Wechsel auch schon mal beschäftigt habe. Wenn du jetzt in Hessen verbeamtet bist und einen Antrag auf Freilassung stellst (so heißt das doch, oder? :D), bist du denn dann im anderen BL automatisch auch Beamter?


    VG Annalea

  • Zitat

    Original von annalea
    Mal eine generelle Frage, da ich mich mit BL-Wechsel auch schon mal beschäftigt habe. Wenn du jetzt in Hessen verbeamtet bist und einen Antrag auf Freilassung stellst (so heißt das doch, oder? :D), bist du denn dann im anderen BL automatisch auch Beamter?


    VG Annalea


    freilassung ist ein schöner freud'scher verschreiber ;)
    automatisch bist du es nicht. du musst die aufnahmebedingungen erfüllen, die sind in bayern z.b. spezieller als anderswo. in bayern wird auch jeder fall über 45 nochmal extra geprüft. es gibt diverse tauschverfahren (planstellenunabhängiges, ländertauschverfahren). am besten schaust mal auf der kumi-seite des angestrebten bundeslandes.

  • Ob das immer so ist, weiß ich nicht 100% -- gehe aber davon aus.


    N.B. eher "Freigabe" als "Freilassung" :) - Diesen Antrag stelle nicht ich, sondern das aufnehmende Bundesland.

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