Hallo, ich habe eine Frage zu einem Angestelltenvertrag an der Grundschule. Wenn man einen 14-Stunden-Vertrag annimmt, ist es richtig, dass einem dann ein freier Tag die Woche zusteht? Ich habe schon bei schure.de geforscht, dazu aber nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal! carina
14 Stunden/Woche = 1 Tag frei??
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Wäre informativ, wenn du noch dein Bundesland dazu schreiben würdest.
Ich kenne drei Leute, die mit 14 h oder sogar weniger arbeiten und definitiv KEINEN Tag frei haben. Ob das jetzt rechtlich so richtig ist, weiß ich deshalb nun natürlich nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass an drei Schulen gleichzeitig Humbuk gemacht wird.
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Hallo,
in NRW hat man keinen Anspruch auf einen freien Tag. Es gibt jedoch eine Regelung dass der freie Tag ermöglicht werden kann, wenn nicht pädagogische Gründe dem entgegenstehen. Bei uns an der Schule gibt es beispielsweise nie einen freien Tag wenn man Klassenlehrerin ist. Dann soll man jeden Tag in der Klasse sein. Ich habe aber auch schon mal vor vielen Jahren an einer anderen Schule erlebt, dass eine Kollegin trotz Klassenführung freitags immer frei hatte.
Doris -
Das man Anspruch darauf hat ist mir auch neu, aber auch bei uns wird (wenn denn der Wunsch besteht) versucht einen freien Tag zu ermöglichen.
Auch bei Klassenlehrerinnen (sogar mit mehr Stunden). -
Ich bin Klassenlehrerin mit 14 Stunden... KEIN freier Tag... auch nicht auf Wunsch.
Aber ich denke, dass das von der Schulleitung abhängt, inwiefern die diese persönlichen Wünsche erfüllt. Anspruch auf einen freien Tag gibt es sicher nicht.
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Hallo,
ich denke auch, dass einem der freie Tag nicht zusteht. Wenn es sich bei Dir um eine KV-Stelle handelt und Du evtl. weit fahren musst, würde ich vorher mit der Schulleitung darüber sprechen und die Stelle gegebenenfalls nicht annehmen. -
Ich glaube nicht, dass man bei 14 Stunden einen Anspruch auf einen freien Tag hat!
Ich hab im Februar mit 18 Stunden angefangen, mein Chef meinte, sie würden da immer einen freien Tag geben. Ob das nach den Ferien mit meinen 20 Stunden auch so sein wird, weiß ich nicht. Ich weiß, dass sie einer Kraft mit 21 Stunden auch einen freien Tag eingeplant hatten, weil diese 40 km einfachen Weg hatte! So viel km fahre ich allerdings nicht.
Ich denke, es liegt im Ermessen des Schulleiters und wie das in den restlichen Stundenplan passt!LG
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Hallo,
es hängt vielleicht auch etwas davon ab, aus welchem Grund du nur 14 Stunden arbeitest.
Zumindest bisher war die Arbeitszeit in Anlehnung an §§ 80 a und 87 a NBG geregelt (hierzu gibt es einen Erlass von 30.12.2004 ([URL=http://www.schure.de/20411/14,03143,2,94.htm]siehe Schure[/URL] oder bei Voris).
Dort heißt es etwa:
Zitat2.2
Die Erteilung von weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag sowie ein Einsatz am Vor- und Nachmittag desselben Tages sind bei Teilzeitbeschäftigten nach § 87 a NBG ausgeschlossen und sollten bei den übrigen Teilzeitbeschäftigten vermieden werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten gewünscht.
2.3
Soweit Springstunden nicht vermieden werden können, sollten teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer reduzierten Unterrichtsverpflichtung belastet werden.
2.4
Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 87 a NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen und sollte den übrigen teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ermöglicht werden, es sei denn, eine solche Regelung wird von den Teilzeitbeschäftigten nicht gewünscht.
2.5
Bei der sonstigen Verteilung der Unterrichtsstunden sollte bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften nach § 87 a NBG auf die familiären Verpflichtungen Rücksicht genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für die Festlegung von Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende.Die Nichtgewährung von Erleichterungsmöglichkeiten ist auf Wunsch der betroffenen Lehrkraft ihr gegenüber zu begründen.
So, und jetzt kommt das "aber": Das NBG ist überarbeitet worden, was vorher in § 80 & 87 stand, ist jetzt in §60 & 61 zu finden. Ich weiß jetzt nicht, inwiefern der oben genannte Erlass noch Gültigkeit hat. Am ehesten wird dir noch der zuständige Bezirkspersonalrat helfen können...
(Zumindest bei Voris (also an dieser Stelle) wird er als noch nicht außer Kraft angezeigt. Somit hättest du Chancen.)
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Hallo!
Ich fange jetzt nach meiner Elternzeit wieder mit 14 Stunden an, bekomme eine 1. Klasse und habe (leider) keinen freien Tag.
Hatte es ehrlich gesagt gehofft, weil ich 2 Freundinnen habe, die dieselben Vorraussetzungen haben und beide einen freien Tag haben.
LG Anja
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da würde ich mal Kontakt mit dem Personalrat aufnehmen. Es mag ja Situationen geben, wo du tatsächlich täglich in der Schule gebraucht wirst. Auf der anderen Seite hast du gute Gründe für deine Teilzeit und verzichtest auf einen entsprechenden Gehaltsanteil. Deshalb solltest du mal folgende "Hinweise der Bezirkregierung Düsseldorf zu Teilzeit"studieren.
http://www.gew-nw.de/recht/bea…cht_beamtenr_teilzeit.cfm
Dort heißt es u.a. völlig klar:
1. Unterrichtsfreie Tage/Halbtage
Teilzeitkräfte sollen in der Regel entsprechend ihrer Stundenreduzierung
unterrichtsfreie Tage/ Halbtage in folgendem Umfang haben:
bei 1/2 Stelle: 1 Tag und ein Halbtag
Verbindung mit dem
„Wunschzettel" im Mai!
bei 2/3 Stelle: 1 Tag bzw. 2 Halbtage
bei 3/4 Stelle: 1 Halbtag.
Die unterrichtsfreien Tage sollten nur in Ausnahmefällen auf dem Konferenztag
liegen. Alternativ ist auf Wunsch eine gleichmäßige Verteilung der
Unterrichtsstunden auf die Woche denkbar.
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