Verbeamtung trotz Bafög - Sünde ?

  • Hallo,
    ich studiere Lehramt für Berufsschulen.
    Zuerst einmal der Beruf Lehrer ist mein Traumberuf.
    Jedoch habe ich ein Problem.
    Ich musste Bafög in Höhe von 2500 Euro zurückbezahlen, weil Gelder meiner
    Eltern auf mich angelegt war.
    Deshalb rechne ich mit einer Strafe von ca. 20- 60 Tagessätzen.


    Hat jemand Erfahrung damit, wie in Bayern hinsichtlich Verbeamtung damit umgegangen wird
    Ich habe jetzt schon von einigen gehört, dass man trotzdem ganz normal verbeamtet wird.


    Vom Einkommen her ist es ein gewaltiger Unterschied, ob Angestellter oder Beamter. Dass wissen ja sicher alle.


    Vielleicht könnte mir jemand helfen.
    Bitte keine Mail in der Form: Du hast es verdient.... Du bist ein Betrüger... usw.
    Ich habe einen Fehler gemacht und daraus meine Lehren gezogen.
    Desweiteren habe ich nur eine Teilschuld in meinem Fall, aber egal.


    Viele Grüße!

  • Ich denke, in deiner Situation ist es das beste, wenn du dich von einem Rechtsanwalt über die Möglichkeiten einer Verbeamtung beraten lässt - die Auskunft, die du da erhältst ist rechtsicher und im Gegensatz zu einer Auskunft bei einer Behörde wird dich der Rechtsanwalt über deine Möglichkeiten in deinem Sinne informieren. Welche Anwalt in deiner Region am besten für deine Frage geeignet ist, kannst du bei deiner örtlichen Rechtsanwaltskammer erfragen. Ein Beratungsgespräch kostet eigentlich nicht allzuviel.


    Nele

  • Danke für diese Blitzantwort!


    Einen Anwalt habe ich konsultiert, aber die Anwälte wissen generell nicht wie die Lage zur Verbeamtung ausschaut - Das ist wirklich so!
    Leider!


    Ich habe mir einen Beitrag von jemanden erhofft, der diese Geschichte hinter sich hat und dann eben verbeamtet worden ist oder nicht.
    Es gibt eine Vielzahl betroffener, sicherlich wäre ein Beitrag hierzu für sehr viele Interessant.

    Der Weg ist das Ziel

    Einmal editiert, zuletzt von DrWIng ()

  • Zitat

    Original von DrWIng
    Einen Anwalt habe ich konsultiert, aber die Anwälte wissen generell nicht wie die Lage zur Verbeamtung ausschaut - Das ist wirklich so!


    Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist nicht in der Lage, dir zu dieser Frage eine Auskunft zu geben?


    Nele

  • Der Anwalt bei dem ich war, hat mir zu verstehen gegeben, dass
    es keine offiziele Handhabe gibt.
    Wenn es den Anwälten bekannt wäre, dann würde man im Internet ohne weiteres Inhalte zu dem speziellen Thema finden, dies ist aber
    nicht der Fall.


    Oh Mann...
    Also nochmal, ich versuche auf diesem Weg Informationen aus 1. Hand zu bekommen. Ich bitte dies zu akzeptieren.


    Also falls ein Betroffener diesen Beitrag liest, möge er mir doch bitte einen Beitrag posten oder mir eine PN schicken. Dafür wäre ich wirklich sehr dankbar und ich könnte wieder ruhig schlafen!!

    Der Weg ist das Ziel

    2 Mal editiert, zuletzt von DrWIng ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist: Bist du mit dieser Strafe automatisch vorbestraft? Wenn ja, wird das in deine polizeiliche Führungsakte eingetragen und dann dürfte es mit der Verbeamtung vorbei sein, da Bayern bei so etwas sehr streng ist.
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Nein, auch als absoluter Laie weiß ich, dass man erst mit > 90 TS vorbestraft ist.

  • ähhh...?
    ja kenn ich, hilft den Betroffenen und mir nicht weiter.
    Trotzdem danke.

    Der Weg ist das Ziel

    2 Mal editiert, zuletzt von DrWIng ()

  • Strafen <90 Tagessätze werden nicht in das Führungszeugnis eingetragen, das für die Verbeamtung angefordert wird. Damit wirst du keine Probleme mit der Verbeamtung haben, auch die Frage nach Vorstrafen kannst du wahrheitsgemäß verneinen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • leider werden alle Verfahren im BZR gelistet.
    Und bei der Verbeamtung wird angeblich das BZR eingeholt...
    deshalb mach ich mir Sorgen.
    Außderdem wird man ja nicht nur gefragt ob man Vorbestraft ist, sondern ob überhaupt Verfahren in der Vergangenheit gelaufen sind.

  • Hallo,
    ein Bekannter musste in NRW vorletztes Jahr knapp 10000 Euro zurückzahlen.
    Verfahren wurde gegen Strafzahlung von ca. 1500 Euro (also zusätzlich)eingestellt, mit Hilfe eines Anwalts. Keine Tagessätze.
    Gruß, Katrin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    also bei mir (zugegeben ist ein bisschen länger her- 2001) wurde nur und ausschließlich nach dem polizeilichen Führungszeugnis gefragt, bevor ich zum Referendariat angetreten bin.
    Mal eine andere Frage (so sie gestattet ist): Was würde sich denn ändern, wenn rauskäme- was ich nicht glaube- dass du nicht verbeamtet wirst?
    Liebe Grüße
    Hermine

  • Zitat

    Original von DrWIng
    leider werden alle Verfahren im BZR gelistet.
    Und bei der Verbeamtung wird angeblich das BZR eingeholt...
    deshalb mach ich mir Sorgen.
    Außderdem wird man ja nicht nur gefragt ob man Vorbestraft ist, sondern ob überhaupt Verfahren in der Vergangenheit gelaufen sind.


    So ein Quark, was mancher Leute für einen Mist erzählen und andere damit verrückt machen. NEIN, du brauchst lediglich ein Führungszeugnis Belegart O. Und in diesem ist deine Straftat definitiv NICHT vermerkt. Das ist und war in B-W so und nach 5 Minuten googeln, findest du, dass das in Bayern genau so ist.


    Das Formular für Bayern kenne ich nicht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass da nach abgeschlossenen Verfahren gefragt wird - das ist schlichtweg für die Verbeamtung (auf Widerruf) uninteressant. Und Fragen, die den Arbeitgeber nichts angehen, darfst du auch unwahr beantworten. Selbst wenn du es angibst, es ist kein Hinderungsgrund für die Verbeamtung!


    Also, ruhig bleiben und nicht jedem, der daherquatscht, glauben.


    edit und Hermine: Wer eine Straftat vorsätzlich begeht und zu mehr als 6 Monaten Haft verurteilt wird, hat seine "Beamtenrechte" verloren und kann ergo auch gar nicht erst verbeamtet werden. Betrug ist eine solche Straftat (da hier immer Vorsatz vorliegt) und bei entsprechender Strafe wäre es nichts mehr mit der Verbeamtung. Hier aber alles im grünen Bereich.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    2 Mal editiert, zuletzt von Timm ()

  • also ich hab beim KM Bayern mal angerufen und da hat mir ne Frau, die fürs Verbeamten zuständig ist, mitgeteilt, dass Bayern sich das BZR
    holt und nachschaut.


    An Hermine:
    Was sich ändert? Naja, so ca. 400-xxx Euro Netto im Monat (je nach dem)...

    • Offizieller Beitrag

    Da ich auch mal angestellt war, ist mir der Gehaltsunterschied durchaus klar ;).
    Aber mich würde mehr interessieren, wie du dich dann verhalten würdest- wäre dann der Beruf des Lehrers gänzlich uninteressant für dich?
    Ich würde dir nämlich einfach raten, abzuwarten und beim Formular für das Referendariat zu gucken, was die alles verlangen. Dass sie sich für jeden einzelnen Ref-Kandidaten extra was einholen, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
    Was das KM angeht- inzwischen habe ich schon öfters die Erfahrung gemacht, dass die rechte Hand dort nicht weiß, was die linke tut- oder um es mal gut bayerisch zu sagen: Die redn da manchmal an ziemlichen Schmarrn zsamm.
    Mich würde interessieren- ein Link oder ähnliches- welche Stelle im KM für das Verbeamten auf Widerruf zuständig sein soll. Eine einzelne Frau ist das mit Sicherheit nicht.



    Total Offtopic, aber ich bin einfach neugierig: Was wäre denn dein zweites Fach?


    Timm: Dass keine Vorstrafe kein Problem für die Verbeamtung darstellt, wusste ich, deswegen hab ich ja gefragt- ab wann es dir Vorstrafe gibt, wüsste ich nicht. War für mich bis jetzt noch in keinem Bereich relevant.

  • Zitat

    Original von DrWIng
    ähhh...?
    ja kenn ich, hilft den Betroffenen und mir nicht weiter.
    Trotzdem danke.


    OK. Falls du gerne Panik schiebst... Dort ist ausgeführt, dass du nicht vorbestraft bist. Ohne Vorstrafe keine Probleme. So What?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von DrWIng
    also ich hab beim KM Bayern mal angerufen und da hat mir ne Frau, die fürs Verbeamten zuständig ist, mitgeteilt, dass Bayern sich das BZR
    holt und nachschaut.


    An Hermine:
    Was sich ändert? Naja, so ca. 400-xxx Euro Netto im Monat (je nach dem)...


    Also erst einmal, das BZR kann man sich nicht holen - es sei denn, die machen Hausbesuche. Die Regelform der Behördenanfrage ist das Führungszeugnis:


    Zitat


    Behörden erhalten Auskunft aus dem Zentralregister grundsätzlich in Form von Führungszeugnissen für Behörden (Belegart O bzw. OG). Inwieweit der Inhalt eines Führungszeugnisses für Behörden sich von einem Führungszeugnis für Privatpersonen unterscheidet, ist § 32 Abs. 3, 4 BZRG zu entnehmen.


    http://www.bundesjustizamt.de/…halte/Auskunftsrecht.html


    Die obersten Landesbehörden - das wäre das Kumi - können nach §41 BZRG auch Auskunft über Eintragungen aus dem BZR erhalten, die nicht im Führungszeugnis angegeben sind. Wenn dies der Fall ist, muss der genaue Grund angegeben werden. Nun, welchen Grund soll das Kumi haben, sich über Dinge zu erkundigen, die für die Einstellung irrelevant sind? Die hätten ja auch ohne Ende zu tun, wenn sie für jeden Anwärter beim BZR anfragen würden und jedes Mal eine individuelle Begründung schreiben müssten. Die Behördenanfrage ist nämlich grundsätzlich das Führungszeugnis, es kann also nicht einfach zum Regelfall gemacht werden, z.B. bei Einstellungen Eintragungen aus dem BZR zu erfragen, die nicht im Führungszeugnis stehen,
    Sorry, ich glaube deiner Auskunft einfach nicht bzw. du hast es falsch verstanden. Die holen sich via Führungszeugnis Belegart O Auskunft aus dem BZR. Wenn ich Unrecht habe, gib mir deine Anschrift und einen Nachweis, dann schick ich dir ne Kiste guten Wein.
    Und jedes weitere Panikschieben ist mir jetzt zu dumm hier!


    Zitat

    Original von Hermine
    Timm: Dass keine Vorstrafe kein Problem für die Verbeamtung darstellt, wusste ich, deswegen hab ich ja gefragt- ab wann es dir Vorstrafe gibt, wüsste ich nicht. War für mich bis jetzt noch in keinem Bereich relevant.


    ?( Öhh... Verstehe den Satz nicht, wie meinen die Dame ;) ?

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    4 Mal editiert, zuletzt von Timm ()

  • also ich war zumindest so informiert, dass im BZRG nachgeschaut wird,
    nach dem Ref., wenns dann ums eigentliche Verbeamten geht.
    Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Das sind für mich
    gute Nachrichten.


    Zu meinem Zweitfach, da hab ich noch die Wahl zwischen Mathematik und Wirtschaftsinformatik.
    Es ist so, dass ich eigentlich Wirtschaftsingenieurwesen studiere und zusätzlich Bachelor+ Master Leistungen aus dem Wirtschaftspädagogik- Studiengang ablege. Nach dem Diplom in WIng kann ich dann in 2 Semestern den regulären Abschluß in WIPÄD erlangen und in den Schuldienst gehen.
    Geld ist nicht der absolut treibende Faktor Lehrer zu werden, aber als Angestellter ist man derart unterbezahlt, ich glaube auf längere Sicht würde man es bereuen und dabei nicht richtig glücklich sein.

    • Offizieller Beitrag

    DrWIng


    Schau mal hier nach.


    Dort steht, dass wenn Du Gymnasiallehrer werden willst, die Anstellung über das KuMi läuft und das Ministerium wie erwähnt einen Zugriff auf die Daten hat.


    Bayern hatte mal einen Erlass, den ich dummerweise gerade nicht finde, in dem klar gesagt wurde, dass bei fehlender charakterlicher Eignung, die hier unterstellt wird, keine Einstellung in den bayerischen Schuldienst, wohl aber die Ausbildung (Ref.) erfolgt.


    Gruß
    Bolzbold

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