Hallo alle zusammen. Ich komme aus Sachsen und trete zum 1.8.09 meinen Vorbereitungsdienst in Hessen an. Aufgrund der Entfernung muss ich mir dort eine Wohnung nehmen, würde diese allerdings als Nebenwohnsitz führen. In Sachsen habe ich keine eigene Wohnung sondern wohne noch im Elternhaus. Ich bin ledig und hab keine Kinder. Kann mir jemand sagen ob ich Trennungsgeld beantragen kann? Und wo muss man sich da hinwenden? Ich wäre über jede Info sehr sehr dankbar.
Trennungsgeld
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Hallo Maikili.
Rekapitulieren wir:
Du hast Dich auf einen Ref.-Platz in Hessen beworben und erwartest Trennungsgeld, weil Du bei Deinen Eltern in Sachsen wohnst und die Wohnung in Hessen als Nebenwohnsitz führen möchtest?
Eine Google-Suche mit den Stichworten "Trennungsgeld" und "Sachsen" führt hierher:
Zitat
TrennungsgeldTrennungsgeld wird den Beamten, Richtern und Arbeitnehmern des Freistaates Sachsen gewährt, um sie in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnisse von den Kosten zu entlasten, die ihnen für eine doppelte Haushaltsführung und notwendige Reisen zwischen Dienstort und Wohnort entstehen, weil sie als Folge einer dienstlichen Maßnahme (z. B. Versetzung, Abordnung) an einem anderen Ort als ihrem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten haben.
(vgl. http://www.finanzen.sachsen.de/1011.html)
Eine Google-Suche mit den Stichworten "Trennungsgeld" und "Hessen" führt zu:
Zitat
(1) Beamte und Richter, die an einen Ort außerhalb des Dienst- und Wohnortes ohne Zusage der Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, erhalten für die ihnen dadurch entstehenden notwendigen Auslagen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis ein Trennungsgeld nach einer von der Landesregierung zu erlassenden Rechtsverordnung. Dasselbe gilt für die vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 1 Abs. 1); Außen-, Zweig- oder Nebenstellen und vorübergehend eingerichtete Baustellen sind keine anderen Stellen im Sinne des 1. Halbsatzes.(vgl. http://www.rv.hessenrecht.hess…oc.hl=0#jlr-RKGHE1965pP23)
Dein Dienstort ist für gewöhnlich der Seminarort oder je nach Lage des Seminars der Schulort.
Wenn Du aus Sachsen kommst und in Hessen freiwillig (!) arbeiten möchtest, steht Dir damit kein Trennungsgeld zu, zumal Du den Zustand der doppelten Haushaltsführung ja künstlich herbeiführst.
Nimm Dir eine Wohnung in der Nähe der Schule und gut ist.Ehrlich gesagt muss ich mich über diese Anspruchshaltung, die in Deinem Posting anklingt, schon sehr wundern.
Gruß
Bolzbold -
Naja was heißt künstlich.... Ich kann ja nun ach nix für wenn es in Sachsen nur eine Stelle dieses Jahr gibt - aber trotzdem danke für die Info
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Was Sachsen tut, interessiert die Hessen wenig.
Natürlich kannst Du nichts dafür, dass das Land Sachsen nichts anbietet. Aber kann der hessische Steuerzahler etwas dafür, der letztlich das Trennungsgeld bezahlen müsste, wenn denn die von Dir beschriebene Konstellation ein solches rechtfertigen würde?
Die Situation ist übrigens deswegen künstlich, weil Du ja Deinen Erstwohnsitz durchaus in Hessen haben könntest und somit so dicht am Arbeitsort wohnen könntest, dass Du kaum Fahrtkosten etc. hast.
Beide von mir zitierten Passagen besagen außerdem, dass ein Trennungsgeld nur gezahlt wird, wenn Du außerhalb Deines ursprünglichen Dienstortes - also in der Regel Seminar- bzw. Schulort - abgeordnet bzw. versetzt würdest.
Da Du mit Beginn des Refs. aber Deinem Dienstort erst zugewiesen wirst, steht Dir hier auch kein Trennungsgeld zu.
Sonst stünde ja so gesehen jedem neu eingestellten Referendar, der nicht aus Hessen stammt, Trennungsgeld zu.
Gruß
Bolzbold -
Ist ja richtig. Vielen Dank.
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Zitat
Original von Bolzbold
Was Sachsen tut, interessiert die Hessen wenig.Natürlich kannst Du nichts dafür, dass das Land Sachsen nichts anbietet. Aber kann der hessische Steuerzahler etwas dafür, der letztlich das Trennungsgeld bezahlen müsste, wenn denn die von Dir beschriebene Konstellation ein solches rechtfertigen würde?
Die Situation ist übrigens deswegen künstlich, weil Du ja Deinen Erstwohnsitz durchaus in Hessen haben könntest und somit so dicht am Arbeitsort wohnen könntest, dass Du kaum Fahrtkosten etc. hast.
Bolzbold
nicht so streng, bitte. jeder will schließlich alle LEGALEN vorteile in anspruch nehmen, die er bekommt. s. steuer-threads, s. diskussion um's arbeitszimmer, die so manchem normalverdiener in der bevölkerung merkwürdig vorkommt. und ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass genügend ref.s eine künstliche situation kreieren, indem sie offiziell ihren eltern in deren haus miete zahlen, noch dazu für ein objekt, das sie später eh erben werden. von dienstwagen gar nicht erst zu sprechen. peace.
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Zitat
Original von maiersepp
nicht so streng, bitte. jeder will schließlich alle LEGALEN vorteile in anspruch nehmen, die er bekommt. s. steuer-threads, s. diskussion um's arbeitszimmer, die so manchem normalverdiener in der bevölkerung merkwürdig vorkommt.Was hat das mit dem Thema zu tun?
Wenn sie einen rechtlichen Anspruch hätte, dann würde man ihr das Trennungsgeld zahlen und gut ist.Zitat
und ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass genügend ref.s eine künstliche situation kreieren, indem sie offiziell ihren eltern in deren haus miete zahlen, noch dazu für ein objekt, das sie später eh erben werden. von dienstwagen gar nicht erst zu sprechen. peace.Sei mir nicht böse, aber diesen Teil kann ich nicht wirklich Ernst nehmen.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von Bolzbold
Was hat das mit dem Thema zu tun?
Wenn sie einen rechtlichen Anspruch hätte, dann würde man ihr das Trennungsgeld zahlen und gut ist.--> genau danach hat sie doch gefragt, oder?? sie will sich nichts erschleichen, sie erkundigt sich, ob sie einen rechtlichen anspruch hat. und dann sollte der hessische steuerzahler schweigen, sie arbeitete dann ja schließlich für hessen.
Sei mir nicht böse, aber diesen Teil kann ich nicht wirklich Ernst nehmen.
--> und warum nicht? die wege des herrn sind unergründlich.
Gruß
Bolzbold -
Zitat
Original von maiersepp
von dienstwagen gar nicht erst zu sprechen. peace.Echt? Ich könnt nen Dienstwagen kriegen?
cooool...
peace out... -
für mich hat das schon etwas mit erschleichen zu tun, wenn ich meinen dienstort als zweitwohnsitz angebe. gut, wenn man nur 2 tage der woche arbeitet, dann lasse ich es mir noch eingehen. aber im normalfall arbeiten wir an 5 tagen der woche. somit ist mein hauptwohnsitz vermutlich wohl auch in der nähe meiner arbeitsstelle. es sei denn sie fährt jeden tag von sachsen nach hessen und mittags wieder zurück. dann bräuchte es die andere wohnung ja nicht.
ich denke, dass wir klar immer versuchen sämtliche steuervorteile zu nutzen, da wir auch in einigen dingern um unser recht "betrogen" werde (siehe arbeitszimmer). aber wenn man alles ein wenig übertreibt, muss man sich nicht wundern, dass uns viele dinge auch einfach mal gestrichen werden.
ich wurde auch 350 km wegversetzt und bekomme auch kein trennungsgeld. nun wohne ich aber nicht noch "nebenbei" bei meinen eltern, sondern habe WIRKLICH 2 wohnsitze. da kräht auch kein hahn nach.
sorry, aber das ist einfach meine meinung. -
Zitat
Original von katta
Echt? Ich könnt nen Dienstwagen kriegen?
cooool...
peace out...wie? du hast keinen dienstwagen? lebst halt im falschen bundesland!! *g*
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