Hallo zusammen,
ich bin Beamtin auf Probe und befinde mich zur Zeit in Beurlaubung im Anschluss an Elternzeit.
Um bei meiner Familie in BW zu bleiben möchte ich von NRW nach BW tauschen. Dafür brauche ich eine Freistellung.
Was passiert, wenn ich die Freistellung bekomme, aber keine Anstellung in BW erhalte? Verliere ich meinen Anspruch auf Anstellung in NRW?
Hat jemand Erfahrung mit dem Tauschverfahren von NRW nach BW?
Vielen Dank im Vorraus
Uta