Die Grenze zwischen schulisch und außerschulisch ist allerdings fließend. Wenn ein Schüler morgens nicht wach wird, weil er in der Nacht auf eienr Party zuviel getrunken hat: ist das schulischer oder außerschulischer Bereich? Das BayEUG sagt speziell zu Ordnungsmaßnahmen:
ZitatAußerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet
Was heißt das genau? Auf jeden Fall mal, dass man einem Vierzehnjährigen keinen Verweis geben kann, wenn er außerhalb des Schulgeländes raucht. (War bei uns mal Thema.)
Aber vermutlich geht auch sonst nicht viel: Privat ist privat. Meine Meinung sage ich den Schülern allerdings trotzdem. Und streite mich mit ihnen. Bringen dürfte es wenig.