Nach längerer forumlicher Untätigkeit:
Eigentlich sollte ich das als Vater eines jetzt mit den Weihen des Abitur versehenen Sohnes schreiben, aber mich interessiert dieses Thema auch aus der Sicht des Fachmannes. (Schulleiter einer HS)
Die Fakten:
Nach den schriftlichen Abiklausuren machen sich landauf landab angehende (sicher ist da ja noch nix...) Abiturienten auf den Weg nach Goldstrand, Malle etc., haben ein all-inclusive Programm gebucht, das neben allerlei "normalen" Angeboten auch die Bereitstellung von Alkoholika in jeder Form einschließt. Unterm Strich - so die Kurserfahrungen des Filius' - wurde speziell letzteres sehr gerne in Anspruch genommen, ich könnte auch sagen, die haben z. T. gesoffen, da ist das Ende von wech. (Der Spaß kostet ja denn auch nicht wenig..., so mal eben zwischen 400 und 500 €)
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Zwar endet mit den schriftlichen Klausuren das Schuljahr für die Abiturientinnen und Abiturienten (bei uns Ende März) - sprich, sie haben keinen Unterricht mehr, ist das aber gleichbedeutend mit einer Entlassung (im juristischen Sinne), so dass die Schule für diese Dinge keine Verantwortung mehr trägt?
2. Ist diese Praxis gang und gäbe an Gymnasien? Wird sowas problematisiert? Mir ist klar, es handelt sich um erwachsene junge Menschen, die letztlich tun können, was sie wollen - kann die Schule zu diesem Zeitpunkt überhaupt nichts mehr beeinflussen?
3. Was machen die Lehrkräfte, die keinen Unterricht mehr in den Kursen haben? Ist ja ein nicht unerheblicher Zeitraum....
Es lässt sich unschwer herauslesen, dass ich diese Praxis recht problematisch finde. Alkoholkonsum bei Jugendlichen/Heranwachsenden - mit bedenklichen Zuwachsraten, und die Schule nimmt diese Saufreisen in Kauf - ohne mit der Wimper zu zucken. Lässt sich für die Zeit zwischen den schriftlichen Klausuren und der faktischen Schulentlassung nix mehr einfallen. Ich kann's nicht nachvollziehen, und möchte mich gerne mal nach eurer Meinung bzw. Praxis in der eigenen Schule erkundigen.
Viele Grüße von
Hannes