Hallo!
Wer kann mir sagen, wo ich die genauen Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung finde? Es geht um den Versicherungsschutz auf dem Schulweg. Mein alter Rektor war der Ansicht, dass die Kinder auch dann Versicherungsschutz genießen, wenn sie (nach Information der Eltern und zur regulären Unterrichtsschlusszeit) von einem außerschulischen Lernort direkt nach Hause gehen dürfen bzw. abgeholt werden. Mein neuer Rektor ist darüber entsetzt und sagt, dass der Unterricht immer an der Schule enden muss. Ich habe schon eine Weile herumgesucht, konnte das Rätsel aber nicht eindeutig lösen... Gilt der Heimweg von einem außerschulischen Lernort auch als Schulweg oder nicht?
Grüßli, Annie!