Frage zu GUV

  • Hallo!


    Wer kann mir sagen, wo ich die genauen Bedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung finde? Es geht um den Versicherungsschutz auf dem Schulweg. Mein alter Rektor war der Ansicht, dass die Kinder auch dann Versicherungsschutz genießen, wenn sie (nach Information der Eltern und zur regulären Unterrichtsschlusszeit) von einem außerschulischen Lernort direkt nach Hause gehen dürfen bzw. abgeholt werden. Mein neuer Rektor ist darüber entsetzt und sagt, dass der Unterricht immer an der Schule enden muss. Ich habe schon eine Weile herumgesucht, konnte das Rätsel aber nicht eindeutig lösen... Gilt der Heimweg von einem außerschulischen Lernort auch als Schulweg oder nicht?


    Grüßli, Annie!

  • Ich habe gelernt, dass auch der Heimweg von einem außerschulischen Lernort gilt auch als Schulweg.


    Ob das auch für Bayern gilt, kann ich dir allerdings niciht sagen. Dementsprechend leider auch keinen Hinweis wo es nachzulesen ist.

  • Ich habe gerade erst vor einer Woche lange im Netz nach einem KMS gesucht ... Link hab ich nicht, ich habe es mir ausgedruckt: Danach darf eine Schulveranstaltung (z.B. Wandertag) auch an einem anderen Ort als der Schule beginnen (vorausgesetzt gut zu erreichen) und auch an einem anderen Ort enden.

  • Hallo zusammen,
    vor wenigen Wochen gab es bei uns eine Veranstaltung des Personalrates zum Thema Wanderungen usw. Ein Jurist referierte sehr anschaulich. Aus seiner Zusammenfasung für uns habe ich dir kopiert : "Der Treff- und Endpunkt einer Wanderung soll möglichst in der Nähe erreichbarer Verkehrsmittel liegen. Für Schüler/innen der GS: Treff- und Endpunkt innerhalb des Schulsprengels."
    Falls Interesse besteht kann ich dir auch die mehrseitige Zusammenfassung faxen oder mailen. Vielleicht auch zur Absicherung deiner Schulleitung.
    Gruß Pepi

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