Hallo,
ich weiß, krankenversicherungsthemen sind nicht selten, aber ich habe nichts zu meinem thema gefunden. wenns doch was gibt, entschuldigung!!!
folgendes ist bei mir der fall: ich bin im angestelltenverhältnis bis ende des schuljahres beschäftigt (BaWü), d.h. dann in den sommerferien arbeitslos. ich bin nicht hartz4-berechtigt, weil ich zu lange mit meinem freund zusammen wohne,der zu gut verdient.
NACH den sommerferien werde ich ins beamtenverhältnis eingestellt, d.h. ich bin dann wieder privat versichert.
jetzt meine frage: wer zahlt die krankenversicherung in der arbeitslosenzeit? normalerweise sind das ja soundsoviel prozent des bruttogehalts - aber das habe ich ja dann nicht mehr. arbeitslosengeld kriege ich nicht. wer zahlt das dann?
grüße
mia09