Elterngeld bei Beamten

  • Was dient denn als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes. Das Nettoeinkommen mit oder ohne Zuschlag für Ehemann und Kind?


    LG
    nashorn

  • Hallo,


    ich dachte, die Zuschläge werden nicht berücksichtigt (daher die böse Überraschung bei vielen).
    Wenn kein Mutterschaftsgeld bezahlt wird, wie wird es dann ersetzt? Durch das normale Gehalt?


    Gruß

  • Zitat

    Original von laura
    Hallo,


    ich dachte, die Zuschläge werden nicht berücksichtigt (daher die böse Überraschung bei vielen).
    Wenn kein Mutterschaftsgeld bezahlt wird, wie wird es dann ersetzt? Durch das normale Gehalt?


    Gruß


    Genau, es gibt durchgängig Gehalt und es werden nur steuerfreie Zuschläge und Einmalzahlungen nicht berücksichtigt! Und 920 Euro Werbungskosten fürs Jahr abgezogen, dass gibt meist die böse Überraschung!

  • Darf ich einmal bitte nachfragen?


    Was bedeutet es, dass das Mutterschaftsgeld durch normales Gehalt ersetzt wird?


    Ich (Beamtin) bin aktuell im MuSchu und weiß schon, dass ich kein Mutterschafsgeld von der KK bekomme.


    Ich bekomme nach der Geburt des Kinders im MuSchu 8 Wochen lang noch mein normales Gehalt, ist das richtig?


    Nach diesen 8 Wochen bekomme ich 12 Monate Elterngeld - also 67% meines Gehalts - auch richtig?


    Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Dunkeln der Bürokratie helfen... ;)

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Hallo,


    du bekommst 8 Wochen nach der Geburt noch dein normales Gehalt weiter. Dann bekommst du noch 10 Monate Elterngeld, bzw. 12 wenn du alleinerziehen bist. Kommt dein Kind früher, bekommst du weniger Elterngeld, weil ab Geburtstermin, nicht nach ET gerechnet wird.


    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Ganz so einfach läßt sich das mit Wochen und Monaten nicht sagen. Ab Geburt gibts insgesamt 12 bzw. 14 Monate Geld, nun wird aber taggenau gerechnet, somit waren es bei mir z.B. 2 Monate und 9 Tage die ich Mutterschaftsgeld bekam und für den 3. Lebensmonat (denn Elterngeld wird ja Lebensmonateweise berechnet) gabs dann nur anteilig Elterngeld.


    Ansonsten stimmt das, was du sagst, Feenstaubflocke.

  • Zitat

    Original von Tina34
    Hallo,


    du bekommst 8 Wochen nach der Geburt noch dein normales Gehalt weiter. Dann bekommst du noch 10 Monate Elterngeld, bzw. 12 wenn du alleinerziehen bist. Kommt dein Kind früher, bekommst du weniger Elterngeld, weil ab Geburtstermin, nicht nach ET gerechnet wird.


    Tina


    das versteh ich nicht. Kannst du mir es noch mal erklären?

  • Ich versuch´s: ;)


    Mein ET war am 15.2., meine Tochter kam aber schon am 6.2.. Die Bezüge liefen bis 8 Wochen nach ET. Elterngeld wird aber in Monaten ab Geburtstermin bezahlt. Da ich ja noch die Bezüge hatte, bekam ich für die ersten Lebensmonate nix, für den 3. Lebensmonat anteilig (abzüglich anteilig Bezüge).


    Da ich alleinerziehend bin, bekäme ich danach noch EG bis zum 6.4.2010, mit Partner wäre es bis zum 6.2. gewesen.


    Weil ich jetzt aber schon zum 15.3. anfange, bekomme ich EG bis zum 6.3.. Wegen der Tage vom 7. bis zum 14.3. habe ich Widerspruch eingelegt, da soll ich nix bekommen.


    Da sollte ich dann eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Verdienst einreichen (hab´ich auch) und eine Bescheinigung, wie viele Stunden ich arbeiten werde. Geht aber nicht, da man das erst 8 Wochen vor Arbeitsbeginn entscheiden muss. Jetzt habe ich da Fristverlängerung bekommen und werde dann sehen, was rauskommt.


    Ansonsten ging aber alles sehr schnell und unkompliziert.


    Tina


    Oder kurz gesagt: Du bist 12 bzw. 14 Monate nach Geburt finanziell versorgt. ;)

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

    Einmal editiert, zuletzt von Tina34 ()

  • danke Tina, für die Erklärung.
    Du kannst mir sicher noch eine Frage beantworten: Sind die 12 Monate vor ET oder vor tatsächlicher Geburt des Kindes Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld?


    LG
    nashorn

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