Trennungsgeld + Reisekosten WOHNUNGSGELD

  • Hallo an alle,


    ich habe mein 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Studiert habe ich in Bayern. Für meine Lehreranwärterschaft habe ich als Wunschregionen: Mittelfranken, Oberfranken und Unterfranken angegeben gehabt.


    Mit Entsetzen habe ich letzte Woche ein Schreiben der Regierung Oberbayern bekommen, die mir mitzuteilte, dass ich meine Lehreranwärterschaft dort antreten werde.


    Ich wohne derzeit in einer WG, die wir 2007 gegründet haben.


    Meine Frage ist nun, ob mir Trennungsgeld zusteht und wenn ja, ob ich verpflichtet bin umzuziehen?
    Mein Einsatzort ist über 60km von meinem Heimatort entfernt, dennoch würde ich mit den öffentlichen Verkehrsmittel den Weg von 1.18 Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt in Kauf nehmen.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Die bisherigen Recherchen haben mich jedenfalls nicht schlauer gemacht :(

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    • Offizieller Beitrag

    Mit wem wohnst du denn in der WG, mit Freunden oder deiner Partnerin?


    M.W. steht Trennungsgeld lediglich Verheirateten zu, kann aber auch sein, dass das nicht der aktuellste Stand ist.


    Wenn du die Entfernung wie auch immer überbrücken kannst, dann tu es. Zwingen zum Umzug wird dich niemand - die Wohnortspflicht ist schon lange aufgehoben worden :D

  • Um genau zu sein mit einem Freund und einer Freundin, wobei sie nicht meine Partnerin ist.


    Wenn ich also in Erwägung ziehe, nicht umzuziehen, würde ich dann auf den Reisekosten zu meiner Einsatzschule hängen bleiben, oder kann man sich diese erstatten lassen?

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    • Offizieller Beitrag

    soweit ich weiß, kannst du sie steuerlich geltend machen.


    Ich hatte allerdings im Ref. eine Kollegin, die täglich mehr als 100 km fuhr. Die musste monatlich einen Fahrtkostenerstattungsantrag ausfüllen.Zur Not mal beim Finanzamt u/o Studienseminar fragen.


    Trennungsgeld wird es nicht geben. Gibt es nur beim Wegzug (trennung eben) und nicht gegenüber Bekannten.

  • Dies bedeutet, dass ich vorerst auf den Kosten sitzen werde?

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    • Offizieller Beitrag

    hi,


    wenn du genauere antworten suchst, würde ich mich an den entsprechenden berufsverband wenden.


    also:


    wenn realschule: brlv


    wenn gy: bayerischer philologenverband


    wenn sonstiges: gew, bllv


    die haben ansprechpartner für alle fragen. beim brlv sind auf der heimseite auch telefonnummern angegeben.


    grüße


    h.


    ps: zu meiner zeit als reffi wurden auf jeden fall die reisekosten esetzt. ich kann mich dunkel erinnern, dass ich für meinen reiseweg zur einsatzschule von 100km die monatskarte der db bezahlt bekam.

  • Also, bei mir ist das Ref schon ein bisschen her (bin vor drei Jahren fertig geworden), aber damals gab es zwei verschiedene Arten von Trennungsgeld, unabhängig davon, ob man verheiratet ist oder nicht.


    Wurde man im Einsatzjahr (du sprichst nicht von dem Jahr am Seminar, oder?) weit weg versetzt, konnte man entweder Fahrtkosten (ab einer Entfernung von 20 km) oder eine Pauschale für eine Zweitwohnung (geht nur, wenn man mehr als 60 km weit fahren) müsste. Die Pauschale für die Zweitwohnung betrug damals so um die 240 Euro.
    Mein Mann hat sich damals nicht für die Fahrtkosten, sondern für die Wohnungspauschale entschieden. Am Einsatzort wohnte er in einer ziemlichen Ranzbude für 200 Euro, konnte dafür aber seine ursprüngliche Wohnung behalten, wo er sich dann am Wochenende aufhielt. Bevor du dich also auf eine so lange Pendelei einlässt (im Ref braucht man vor allem Zeit!!), ist die Sache mit der Zweitwohnung absolut eine Überlegung wert.


    Wichtig: Gib in dem Antrag für die Wohnpauschale auf jeden Fall an, dass du eine eigene Küche mit eigenem Geschirr hast, ansonsten gibts kein Geld. Wir wissen nicht warum, aber einer Mitreferendarin, die das nicht angekreuzt hatte, wurde das Geld verweigert. Soll einer verstehen...


    Genaueres siehe http://www.brlv.de/index.php?id=87#c551

  • Hi gingergirl,


    danke für diese informative Antwort.
    Zu deiner ersten Frage...ob Einsatzjahr oder Seminar...ich studiere Lehramt Hauptschule, da ist das Einsatzjahr mit dem Seminar gekoppelt. 10Wochenstunden Seminar und 10 Wochenstunden Einsatzschule.


    Hat denn dein Mann auch Umzugskostenvergütung erhalten?

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  • Nö, Umzugskosten werden glaube ich schon seit ein paar Jahren nicht mehr erstattet. Schau doch mal auf die von mir angegebene Seite, vielleicht findest du da was.

  • Zu den Fahrtkosten: Diese gibt es (jedenfalls in BW) für die Fahrt vom Wohnort zum Seminar und zurück, nicht für die Fahrt Schule-Wohnort.

  • Also ich habe bei dem Landesamt für Finanzen in München angerufen:


    Trennungsgeld ist nicht vom Familienstand abhängig, sondern entscheidend ist der vorherige Dienstort und zukünftige. Als Lehreranwärter oder Referendariat zählt als vorheriger Dienstort die Wohnortadresse.


    Wichtig ist allerdings, dass man einen Mietvertrag hat, in dem man namentlich genannt wird und diser älter ist als 3 Monate (bin mir aber nicht sicher mit der Zeitangabe).


    Trennungsgeld kann man dazu verwenden, entweder eine Zweitwohnung zu mieten, oder aber auch die Fahrtkosten zu begleichen, die anfallen werden, wenn man täglich nach Hause fährt.


    Liebe Grüße

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  • Also auf Grund einer Neueinstellung bekommen die meisten kein Trennungsgeld :(


    Werden euch keine Umzugskosten erstattet, so habt ihr auch keine Chance auf Trennungsgeld.


    Wollte diesen Thread nur noch einmal auf den neusten Stand bringen.


    Jetzt bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als jeden Tag mit dem Zug reinzufahren :P

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  • info aus meinem seminar, also erst 1,5 jahre alt: für die zeit an der seminarschule gibt es prinzipiell kein trennungsgeld (erst für den einsatz), und umzugsgeld gibt es auch für beamte nicht mehr - schon seit geraumer zeit.
    dringend anzuraten: tret dem bay.phil.verband bei. kostet dich lächerlich wenig während des ref.s. dann bekommst du einen dicken ratgeber mit wertvollen hinweisen, z.b. zum trennungsgeld, zur reisekostenerstattung, zur steuer, insgesamt zum ref., zu den versicherungen usw., und kannst auch die kostenlose rechtsberatung in anspruch nehmen, falls nötig.

  • Soweit mir bekannt ist, so spezialisiert sich der Philologenverband auf Gymnasien. Ich bin LAA für Hauptschule...muss mal nachfragen, ob die mir trotzdem helfen können :P


    Danke für den Tipp.

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  • hallo,


    lies dir einfach mal die tgv durch. dort findest du alles was du benötigst. abgesehen davon....war es dir nicht klar, dass du nach oberbayern kommst??????
    wenn du gedacht hast zuhause zu bleiben, dann war das schon a bissl naiv. ich war jetzt 6 jahre in münchen (verheiratet) und jetzt habe ich es endlich geschafft wieder in die oberpfalz zu kommen. :o))))))


    viel spaß in oberbayern. ist nicht so schlimm wie alle sagen. günstige wohnung bekommst du bei der wohnungsfürsorgestelle.
    würde mich dort so schnell wie möglich bewerben. formular online ausfüllen und abschicken. ich hatte auch eine schnucklige wohnung in münchen für eine "normale" miete.


    viel glück


    neiki




    http://by.juris.de/by/gesamt/TGV_BY_2002.htm

  • Naja wie sagt man so schön: Die Hoffnung stirbt zuletzt :P


    Jetzt habe ich die Erkenntnis, dass sich das hoffen nicht gelohnt hatte. Aber vorerst habe ich mich entschieden dort wohnhaft zu bleiben, wo ich mich zuhause fühle. Ich habe den großen Vorteil, dass meine Schule in der Nähe von Ingolstadt ist:


    Werde frühs mit dem ICE nach Ingolstadt fahren (29 Minuten) und dann mit dem Auto zum Seminar oder zur Schule (10 - 20 Minuten Fahrzeit). Ich denke mit 50 Minuten habe ich einen relativ "normalen" Arbeitsweg.


    Aber ich habe gelernt, dass das Hoffen in Regierungsangelegenheiten nichts nützt :P

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  • Zudem möchte ich erwähnen, dass ihr Anspruch auf Wohnungsgeld habt. Zumindest ist das in meiner Gemeinde so.


    Ich muss dazu erwähnen, dass ich einen eigenen Haushalt führe und nicht mehr bei meinen Eltern lebe. Die Werbungskosten sind so hoch, dass ich am Existenzminimum lebe und somit 90€/Monat von meiner Gemeinde erhalte.


    Nur als Anreiz für diejenigen, die auch in finanziellen Schwierigkeiten während der Ausbildung stecken.

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