Hi TIMM!
Chup und ich haben dir Fragen gestellt, bis jetzt leider keine konkrete Antwort bekommen.....
Panama
Hi TIMM!
Chup und ich haben dir Fragen gestellt, bis jetzt leider keine konkrete Antwort bekommen.....
Panama
ZitatAlles anzeigenOriginal von Panama
Hi TIMM!
Chup und ich haben dir Fragen gestellt, bis jetzt leider keine konkrete Antwort bekommen.....
Panama
Für dich nochmal zusammengefasst, was ich veranlasse, wenn Strafarbeiten nicht gemacht werden:
Zitat
Die nächste Sanktionsebene ist Nachsitzen, bis zu zwei Stunden darf ich anordnen, danach brauch ich den Schulleiter. Dabei ist es mir ziemlich egal, ob der Schüler, die Eltern oder sonstwer auf die Idee kommt, man müsse die Strafarbeit nicht machen.
Unsere Schüler sind alt genug, dass sie sich selbst einen Termin organisieren müssen, wo sie dann bei mir oder einem Kollegen hinten in der Klasse sitzen und die Strafarbeit erledigen. Andere Alternative ist es, die Schüler einzubestellen, wenn man eh in der Schule ist (Konferenzen, Nachschreibtermine, "Kopiernachmittage" usw.).
Und auf die Frage, wenn das Nachsitzen boykottiert wird:
Zitat
@Chup: Klassenkonferenz in der Pause und Empfehlung für den Schulleiter treffen: Nachsitzen verdoppeln, Eltern informieren und ggf. belehren: Entziehen die Eltern den Schüler wiederholt solchen schulischen Maßnahmen wird zusätzlich das Ordnungs- und Jugendamt informiert und ggf. ein Bußgeld beantragt.
Konkreter geht es wohl nicht, es sei denn, ich soll ich noch die Einladungen zur Klassenkonferenz oder den Brief an die Eltern schreiben?!
WOW, Schüler die sich selbst organisieren!
Der kleine Unterschied:
Chup redet hier von keiner Sek-Klasse!
Wir reden hier von einer zweiten Klasse.
Die Welt sieht in der Grundschule ETWAS anders aus......!
Hier sind die Schüler auch nicht "prinzipiell gewillt, den Maßnahmen des Lehrers nachzukommen."
Wenn nämlich die Mama daheim zum Kind sagt: "Du armes, unschuldiges Kind hattest völlig recht, dem bösen XY eins überzubraten..." dann glaubt das Kind das in der Regel.
Panama
ZitatAlles anzeigenOriginal von Panama
WOW, Schüler die sich selbst organisieren!
Der kleine Unterschied:
Chup redet hier von keiner Sek-Klasse!
Wir reden hier von einer zweiten Klasse.
Die Welt sieht in der Grundschule ETWAS anders aus......!
Hier sind die Schüler auch nicht "prinzipiell gewillt, den Maßnahmen des Lehrers nachzukommen."
Wenn nämlich die Mama daheim zum Kind sagt: "Du armes, unschuldiges Kind hattest völlig recht, dem bösen XY eins überzubraten..." dann glaubt das Kind das in der Regel.
Panama
Danke für die Aufklärung, du kannst dir aber sicher sein, dass ich die Beiträge hier sorgsam durchlese.
Dein Verhalten erinnert mich an gewisse Typen auf Lehrerfortbildungen: Nö, nö, so kann ich das aber in meiner Klasse nicht umsetzen. Ja verdammt noch mal, warum hat man solche Leute jahrelang ausgebildet, dass sie die einfachsten Sachen nicht übertragen können?
Natürlich kann ein 2.-Klässler nicht selbst organisiert Unterricht nachholen. Wir schreiben aber NICHT im Primarunterforum und damit geht es für mich um einen Austausch über den Tellerrand hinaus. Sehr wohl kannst du aber von einem solchen Schüler verlangen, dass er einmal eine Stunde länger in der Schule bleibt, wenn du selbst oder ein Kollege eh etwas zu tun ha(s)t. Dann macht er in dieser Zeit eben die Aufgaben. Bei allem anderen sehe ich keinen Grund, das nicht so in der Art durchzuziehen, wie ich es genannt habe.
Deine Regel, dass Schüler der Primarstufe den Eltern alles glauben und sich dann u.U. entgegen dem, was der Lehrer sagt, verhalten, deckt sich nicht mit meinen persönlichen Erfahrungen. Auch spricht m.E. die Realität dagegen, sonst dürften aus gewissen sozialen Milieus nur hoffnungslose Fälle entspringen. In diesem Zusammenhang frage ich mich aber erneut, ob der (oft beklagte) Autoritätsverlust nicht hausgemacht ist. Und: Als Lehrer ist es meine Aufgabe und nicht ein nettes Steckenpferd, für die Einhaltung gewisser Regeln zu sorgen.
hallo,
ich glaube, ihr redet (un)bewusst an einander vorbei.
welche möglichkeiten gibt es denn die eltern zu sanktionieren, wenn es sich tatsächlich so verhalten sollte, dass die eltern den kindern "verbieten" strafarbeiten zu erledigen? jugendamt?
einfach 3 jahre abwarten, bis sich das problem in die weiterführende schule verlagert hat, kann ja nicht der königsweg sein....
lg sunrise
Was bei mir in solchen Fällen nachhaltig wirkt:
Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten. Zudem ist darauf der Hinweis auf das Schulgesetz vermerkt:
§ 55 Schulgesetz Ba-Wü
Eltern und Schule
1. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht an der schulischen Erziehung mitzuwirken ...
sowie
§85 Schulgesetz Ba-Wü
1. Die Erziehungsberechtigten (...) haben (...) dafür Sorge zu tragen, dass der Schüler (...) sich der Schulordnung fügt.
Hinweis:
Falls Eltern sich dieser gemeinsamen Verantwortung entziehen, kann die Schule entsprechende Behörden informieren und einschalten (Jugendamt, bei unentschuldigten Schulversäumnissen das Ordnungsamt und die Polizei)
Meist hilft jedoch folgende subtilere Maßnahme nachhaltig über mehrere Schuljahre:
Falls wir einen Film schauen, einen Wandertag oder Lerngang unternehmen, sitzt der entsprechende Schüler in einem anderen Klassenzimmer. Und falls ein solcher Fall gerade akut ist, lässt sich eine derartige Veranstaltung auch kurzfristig anberaumen. So flexibel ist meine Unterrichtsplanung
ZitatAlles anzeigenOriginal von Sunrise1982
hallo,
ich glaube, ihr redet (un)bewusst an einander vorbei.
welche möglichkeiten gibt es denn die eltern zu sanktionieren, wenn es sich tatsächlich so verhalten sollte, dass die eltern den kindern "verbieten" strafarbeiten zu erledigen? jugendamt?
einfach 3 jahre abwarten, bis sich das problem in die weiterführende schule verlagert hat, kann ja nicht der königsweg sein....
lg sunrise
Genau darum geht es mir.
Um den Eltern Druck zu machen, muss die ganze Sache sich natürlich auf einem gewissen Level abspielen. Eine nicht gemacht Strafarbeit ist sicher kein Grund, gegen die Eltern vorzugehen. Im vorliegenden Falle wurde ja aber die Vorgeschichte erörtert, die aus einer prinzipiellen Verweigerungshaltung gegenüber dem Erziehungsauftrag der Schule zu bestehen scheint. Ich kann nun den Eltern die Verantwortung aus der Hand nehmen, indem ich die Strafarbeit beim Nachsitzen erstellen lasse.
Verweigern die Eltern das immer noch, kommen sie nicht den Pflichten nach, die sich aus dem Schulbesuch ergeben. Dann muss man zum einen schauen, ob sich das Verhalten des Schülers ändert und ggf. weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einleiten und zum anderen ein Bußgeldverfahren übers Ordnungsamt einleiten, wenn die Eltern keine Einsicht zeigen. Meines Wissens informiert das Ordnungsamt oft automatisch das Jugendamt. Ich denke, schon allein diese Maßnahmen aufzuzeigen und GLEICHZTEITIG klar zu machen, dass Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zum Wohl aller am Schulleben Beteiligten sind, reicht in den meisten Fällen.
Gerade im BEJ/BVJ-Bereich haben wir aber pro Schuljahr 2-3 Vorfälle, die beim Ordnungs- und Jugendamt landen.
Nur kurz am Rande:
ZitatOriginal von Eliza
Sind denn bei euch Strafarbeiten rechtlich überhaupt zulässig?
Laut BayEug Art.86 sind das in Bayern nämlich nicht.
Bist Du sicher? Kommt mir, um ehrlich zu sein, nicht sehr wahrscheinlich vor. Zumal der Begriff "Strafarbeit" im Gesetz nicht fällt. Stattdessen heißt es:
ZitatZur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen.
Auch wenn hier die "Ordnungsmaßnahmen" beschränkt werden, sind das eigentlich Interessante m. E. die "anderen Erziehungsmaßnahmen".
Strafarbeiten fallen zumindest in BW - wie Timm schon schrieb - unter "Erziehungsmaßnahmen" im weiten Sinne und sind damit natürlich auch dann zulässig, wenn sie in der Liste der "Ordnungsmaßnahmen" nicht auftauchen. Im Übrigen heißen sie bei den Kollegen nicht "Strafarbeit", sondern "erzieherische Maßnahme", was auch in Bayern möglich sein müsste.
unter uns: Du hast Recht.
Nur der Begriff "Strafarbeit" ließ mich etwas zusammenzucken. Aus meiner Seminarzeit habe ich es noch so in Erinnerung, dass "Strafarbeiten" unzulässig sind. Ich finde im Moment keinen passenden Gesetzestext. Erzieherische Maßnahmen gibt es natürlich.
Über den Sinn einer "Strafarbeit", wie z.B. Abschreiben eines Textes, lässt sich sowieso trefflich streiten.
Ich persönlich gebe nie irgendwelche Abschreibarbeiten für zu Hause auf. Eher eine "Reflexionsaufgabe" wie z.B.: Überlege dir vier Gründe, warum Schneeballwerfen in der Schule verboten ist. Das muss das Kind seinen Eltern zur Unterschrift vorlegen.
Mit dieser Vorgehensweise hatte ich noch keine Probleme.
@ eliza:
und so eine Reflektionsaufgabe ist doch im Grunde genommen auch eine "Strafarbeit". (Strafarbeiten müssen ja nicht immer sture Abschreibaufgaben sein, sondern eben "pädagogisch sinnvoll".)
Bin ja auch in bayern, weiß auch, dass wir nicht Strafarbeit sagen dürfen,
das Ganze heißt dann halt
"Nachdenkzettel" (auf dem man reflektiert...bei Verstößen wie Schneeballwerfen..),
"Entschuldigungsbrief" (wenns gegen ein anderes Kind ging - auch mit "Reflektion") oder
"Zusatzaufgabe" (wenn einfach jemand ständig nicht aufpasst und den Stoff quasi zuhause aufarbeiten muss).
ZitatOriginal von alias
Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten.
Ist sowas alles bei euch zulässig? Bei uns darf es weder Nachsitzen noch Strafarbeiten geben. Du darfst die Schüler nicht mal das in der Stunde versäumte als Hausaufgabe machen lassen!
Was zulässig ist, siehst du in dieser Synopse:
http://www.focus.de/schule/sch…schulrecht_aid_28640.html
Speziell für Ba-Wü:
http://www.service-bw.de/servl…ight/index.html?pl=637347!0&print=
sowie Schulgesetz Ba-Wü:
http://www.landesrecht-bw.de/j…ramfromHL=true#focuspoint
Zitat
Und wer aufmerksam war, hat gesehen, dass auf der ersten Seite des threads das Schulgesetz B-W mit dem einschlägigen Paragrafen zitiert war
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