hallo ihr,
seit Febuar bin ich nun Beamtin auf Probe. Juhu.
Die großen Ferien "will" ich nun für meinen ersten Beihilfeantrag nutzen.
Während des Referndariats habe ich bei uns im Kollegium gehört, dass man der Kostendämpungspauschale widersprechen kann, da noch nicht geklärt ist, ob sie rechtskräftig ist. Jetzt ist das aber schon ein Jahr her und vielleicht bin ich da nicht mehr auf dem neusten Stand.
Ist das Thema bereits gegessen und man muss die Kostendämpfungspauschale schlucken oder kann/soll man da einen Widerspruch einlegen.
Sorry, falls meine Frage total überflüssig ist, aber in der zuständigen Beihilfestelle kann ich diesbezüglich ja schlecht nachfragen.
Viele liebe Grüße
Beate