Hallo ihr alle,
ich habe eine rechtliche Frage.
Wenn ein Schüler eine Zeit lang fehlt, ist er dann auf jeden Fall verpflichtet, den Stoff der Zeit nachzulernen? Oder hängt das davon ab, ob das Fehlen entschuldigt war, oder nicht?
Wie ist das, wenn relativ zeitnah nach dem Wiederkommen ein Test oder eine Arbeit ansteht, kann/muss ich die dann anders bewerten, weil der Schüler ja nicht da war?
So viele Fragen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich unterrichte übrigens als Referendarin in Bremen.
Lieben Gruß,
Zirkuskind