Hallo,
ich möchte gerne zum Ende des Schuljahres kündigen. Ist es dafür schon zu spät oder bis wann kann ich dies tun?
Habe im Landesbeamtengesetz dazu folgendes gefunden:
(2) Die Entlassung ist für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen; sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, längstens für drei Monate. Bei Lehrern kann die Entlassung bis zum Ende des laufenden Schulhalbjahres, bei dem hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personal der Hochschule bis zum Ablauf des Semesters hinausgeschoben werden.
Bedeutet das, dass sie mich auf jeden Fall zum Ende des Schuljahres rauslassen müssen oder kann es mir passieren, dass sie fordern, dass ich noch drei Monate da bleibe?
Danke für euren Rat!
Mona