Ich habe eine kurze Frage zum Sonderurlaub für Beamte.
Man kann diesen doch nehmen, wenn ein Todesfall im engen Familienkreis vorliegt, also bei Geschwistern, Ehepartnern, Eltern, Kindern. Wie sieht das bei Großeltern aus?
Ich würde ja meine Schulleitung fragen, bin aber zur Zeit krankgeschrieben.
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