Hallo zusammen,
ich weiß, dass über dieses Thema hier schon häufiger diskutiert wurde, aber ich habe eine ganz spezielle Frage dazu:
Kann eine Schule selber entscheiden, ab wann eine Klassenarbeit genehmigt werden muss? Bisher dachte ich immer, das sei landesweit einheitlich und gesetzlich geregelt, oder?
Konkret geht es darum, dass bei uns an der Schule (Gesamtschule) jetzt die Regel gilt, dass eine Klassenarbeit schon genehmigt werden muss, wenn 1/3 schlechter als ausreichend ist.
Einen entsprechenden Erlass dazu habe ich nicht gefunden. Es wäre schön, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
Edit 22.06.2010: Bitte weiter unten lesen! Wollte keinen neuen Thread aufmachen...