Elternabende und andere Schulveranstaltungen Mehrarbeit?

  • Sind Elternabende und andere Schulveranstaltungen außerhalb der normalen Stunden, die ich unterrichte (bzw. eben der Zeit) Mehrarbeit? Bezahlt wird es nicht zusätzlich, das ist klar, aber mir gehts um die rechtliche Definition. Weiß das jemand zufällig?


    Klar wenn dafür vorher Unterricht ausfällt ist es keine Mehrarbeit, aber wie ist das sonst?

  • Nein, das ist keine Mehrarbeit. Jedenfalls nicht in Bayern, kann mir das für andere Bundesländer aber auch nicht vorstellen. Man hat eine Unterrichtsverpflichtung, die Bezahlung schließt darüber hinaus auch noch andere Arbeiten ein - dazu gehören Pflichtveranstaltungen wie Elternabende und Konferenzen.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Bei uns ist allerdings so, dass manche Lehrern - Teilzeit und ohnehin selten besucht - nur einen Teil der Sprechstundenzeit am Elternabend da sein müssen. Die meisten Lehrer: 2 Stunden plus x, Sodnerfälle: 1 Stunde. Ist aber (oft sinnvolle) Kulanz der Schulleitung.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Also bei uns wird da irgendwie nix rumgerechnet, abgerechnet oder weggerechnet oder so.


    Im Grundschulbereich ist es definitiv so (zumindest bei uns) , dass alle zusätzlichen schulischen Veranstaltungen (Konferenzen, Schulfeste, Elternabende etc) ganz normal zur Arbeit dazugehören.


    Das sind sog. "Pflichtveranstaltungen", an denen man zu erscheinen hat. Völlig wurscht, ob man Klassenlehrer ist oder nicht.


    Teilzeitlehrkräfte müssen bei Veranstaltungen welche den Vormittag betreffen nicht immer komplett anwesend sein (Bundesjugendspiele zb.).


    Nach allem anderen wird bei uns nicht gefragt!
    Natürlich muss ich als Fachlehrer in der Klasse 4xy an deren Elternabend nicht die ganze Zeit anwesend sein.
    Aber da wir das Klassenlehrerprinzip haben (also eigentlich so ziemlich jeder KL ist) hat man u.U. im Jahr mehrere Elternabende "abzuleisten".


    Ich hatte im letzten Schuljahr z.b. den meiner eigenen Klasse 2 mal, 2 mal jeweils meine beiden Französisch-Klassen plus 4 Stück durch meine Koop-Arbeit.


    Macht dann zusammen 8 Elternabende.


    Bin quasi "elternerprobt" *ggggggg*



    Wär nicht schlecht, wenn mir das einer mal bezahlen würde *ggggg* ;)



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Zitat

    Original von Panama
    Wär nicht schlecht, wenn mir das einer mal bezahlen würde *ggggg* ;)



    Panama


    Nein, darum gehts ja auch gar nicht. es ging darum, ob man mit der Mehrarbeit daraus kommt. Denn Mehrarbeit darf ich als Stilledne ja nciht leisten. Außerdem muss ich den Elternabend um 20 Uhr spätestens verlassen laut Gesetz.


    Ich finde einfach den Grund affig, denn es geht darum, dass ich die Eltern darüber informieren soll, was wir in den letzten 3 Wochen Schule (wobei wir z.B. nächste Woche wohl maximal 2 Stunden Mathe haben) noch machen werde und was alles im nächsten Schuljahr nachgeholt werden muss, was auf Grund von vielen Ausfällen und drei Lehrer in Mathe nicht geschafft wurde.


    Dafür dorthin zu fahren, was für mich einen Weg von über 100km und ca. 4 h "verlorene" Zeit macht, sehe ich eigentlich nicht ein.


    Zumal mir nur zwischen Tür und Angel letzte Woche mitgeteilt wurde, dass ich mir den Abend mal freihalten solle und ich bis heute keine schrifltiche Einladung o.ä. habe.


    Muss ich denn als Fachlehrer dann sofort parat stehen oder reicht auch ein einfaches, "an dem Termin kann ich nicht"!


    Dies wäre nämlich die Wahrheit, da ich 1. schon einen anderen Termin habe, 2. an diesen Abenden generell nicht weggehe, weil am nächsten morgen um 5:30 Uhr mein Wecker klingelt usw.


    Und ganz ehrlich, ich habe einfach keine Lust. Ist sonst so nicht meine Art, aber hier ist es nun mal so!

    • Offizieller Beitrag

    meines Wissens kannst du als Fachlehrer nicht drum herum kommen. Zumindest war das an den Schulen so, an denen ich war.


    Und keine Lust zählt schon gar nicht :rotfl:

  • Zitat

    Original von Friesin
    meines Wissens kannst du als Fachlehrer nicht drum herum kommen. Zumindest war das an den Schulen so, an denen ich war.


    Und keine Lust zählt schon gar nicht :rotfl:


    Das das nicht als Entschuldigung zählt, ist schon klar ;)


    Aber die Frage ist einfach, ob ich zu jedem Termin können muss! Sie hätte ja mit mir einen Termin vereinbaren könne bzw. absprechen und nicht einfach festlegen und mir dann mal so nebenbei mitteilen. Nächster Punkt ist einfach auch, ob nicht auch für solche Dinge eine schriftliche Einladung von Nöten ist (so wie z.B. Schulkonferenz usw. auch).

  • Hallo,
    ich denke auch, dass niemand an jedem Abendtermin "können muss". Ein bisschen Privatleben dürfen wir auch haben.
    Termine für Elternabende müssen mit mir abgesprochen werden, wenn es den Eltern so wichtig ist, dass ich daran teilnehme.


    Gruß venti :)

  • Hi Susannea,


    hast du denn damals direkt gesagt, dass du an diesem Abend nicht kannst?


    Ich bin überrascht, dass ihr auch als Fachlehrer zu Elternabenden geht. Das habe ich noch nie gehört. An allen GS, die ich kenne, wird das so gemacht, dass die Klassenlehrerin dort erscheint und sonst keiner.


    Ich überlege gerade: Ich müsste dann zu allen Elternabenden außer zu denen von meiner Parallelklasse. Das ist die einzige Klasse, in der ich nicht unterrichte. Das wären dann insgesamt 18 Elternabende pro Schuljahr!!!


    LG


    Sina

  • Weder für Elternabende noch Elternsprechtage gibt es bei uns für die betroffenen Kollegen/Kolleginnen schriftliche Einladungen. Der Termin hängt im Lehrerzimmer und jeder hat selbst zu wissen, wo er wann zu sein hat. Bei Elternabenden (so heißen die Veranstaltungen bei uns, bei denen die Eltern aller Schüler einer Klasse zusammen sitzen und von Lehrern Informationen bekommen) müssen grundsätzlich der Klassleiter und die Hauptfachlehrer anwesend sein.
    Bei Elternsprechtagen gilt Anwesenheitspflicht für alle Lehrer/innen.
    Die Schulleitung kann (!) Leute dienstbefreien. Das heißt, Du musst Dir wohl oder übel gefallen lassen, dass die Schulleitung den Termin, den Du schon hast, gegen den Elternabend bzgl. Wichtigkeit abwägt. Eine gute Schulleitung nimmt auf Anfahrtzeiten usw. Rücksicht - in einem bestimmten Maß.
    Ich hatte mal mit meiner Band einen wirklich größeren Auftritt - Dienstag ab 20 Uhr, ca. eine Stunde von meiner Schule entfernt. Plötzlich war da aber - weil kurzfristig verschoben - Elternsprechtag. Unser Chef hat mir mit Hinweis auf seine Großzügigkeit ab 19 Uhr frei gegeben - wer jemals Musik mit einer Band gemacht und Auftritte gespielt hat, weiß, was das heißt ...

  • Als die Klassenlehrerin mich im Vorbeigehen auf dem Schulflur drum bat den Termin vorzumerken, habe ich gesagt, es könnte evtl. gehen. Ich weiß es aber nicht!


    Und nein, ich kann nun mal nicht!


    Ich kenne es bisher nur so, dass bei Elternabende Fachlehrer nur nach vorheriger persönlicher Einladung (und Terminabsprache) bei Elternabenden dabei sind.


    Elternsprechtage sind ja was ganz anderes, aber die stehen ja lange vorher fest. Der Termin für den Elternabend lag heute im Lehrerzimmer!


    Aber die Dame scheint so wieso eher für kurzfristige Sachen gut zu sein oder ohne Absprache. Letzte Woche Donnerstag habe ich morgens erfahren, dass die Klasse zum Wandertag weg ist, als ich Dienstag das letzte Mal vorher in der Schule war, wußte noch keiner etwas davon!

  • Zitat

    Original von gingergirl
    Kannst du mir das mit dem Stillen und Mehrarbeit/Abendveranstaltung bitte näher eräutern? Könnte mich nämlich auch betreffen...


    Klar, kein Problem.


    Nach dem MuSchG dürfen Stillende und werdende Mütter nicht mit Mehrarbeit und nciht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Sprich, was du also eindeutig nciht darfst, ist Vertretungsstunden zusätzlich und ab 20 Uhr bei einer Schulveranstaltung sein. Bei dem ab 20 Uhr ist sogar dann extra noch angegeben, dass das auch für Elternabende und sonstige Schulveranstaltungen, einschließlich Ausflügen gilt.


    Genauso, wie dir als Stillende (allerdings nur mit einem Kind unter einem Jahr) jeden Tag eine Stunde bezahlte Stillpause zusteht. Heißt dann zumindest in Berlin, dass ich pro Tag eine Stunde weniger unterrichten muss, als ich bezahlt bekomme bzw. die zusätzlich als Honorarkraft bezahlt bekomme (was nur geht, weil ich keien volle Stelle habe).

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