Hallo,
aus der Not heraus bin ich Klassenlehrer einer verhältnismäßig schwierigen R-Klasse geworden. Unter den Schülerinnen und Schüler befindet sich eine Schulschwänzerin, die viele unentschuldigte Tage aufweisen. Nun meine Frage: Ab wie vielen Fehlstunden/Fehltagen ist eine Leistungsbewertung rechtlich gesehen nicht mehr möglich oder mit einem "ungenügend" zu bewerten? Vielleicht kann mir jemand einen Auszug oder Link schicken. Das wäre nett.
Beste Grüße
K.