Kostenumlage f. Lehrer auf Klassenfahrt zulässig?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peselino,


    ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.


    Schau dir die Antworten dort einmal an.
    Quintessenz war meines Wissens:
    in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.


    Grüße,


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag



    Im Grunde ist das nichts anderes als eine Grauzone, mit der die Landesregierung ihre eigenen Anti-Korruptionsrichtlinien umschifft. Schließlich will man sich nicht vom Wähler sagen lassen, dass man Schuld daran sei, dass keine Klassenfahrten mehr stattfinden könnten, weil die Lehrer selbst bezahlen müssen.
    Die von den Unternehmen angebotenen Lehrerfreiplätze werden natürlich durch die Schülerbeiträge subventioniert, d.h. die Schüler zahlen die Zeche des Lehrers so oder so, nur dass es nach Außen künftig eben so aussieht, als wäre es keine Vorteilsnahme des Lehrers.


    Eine wichtige Sache sollte man aber noch erwähnen:
    In NRW kann keine Lehrkraft zur Durchführung von Klassenfahrten gezwungen werden bzw. dienstlich angewiesen werden, wenn die Kosten für diese Dienstreise nicht vom Dienstherren voll (!) erstattet werden.
    Daher hätten wir rechtlich also durchaus die Möglichkeit, in diesem Punkt zu "streiken".


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von Bolzbold


    Die von den Unternehmen angebotenen Lehrerfreiplätze werden natürlich durch die Schülerbeiträge subventioniert, d.h. die Schüler zahlen die Zeche des Lehrers so oder so, nur dass es nach Außen künftig eben so aussieht, als wäre es keine Vorteilsnahme des Lehrers.


    Richtig, und man sollte in diesem Zusammenhang noch anmerken, dass Klassenfahrten durch diese Regelung tendenziell für die Schüler sogar noch teuerer werden, als wenn man als Lehrer die Kosten direkt auf die Schüler umlegen dürfte. Viele günstigere Angebote/Anbieter können so nämlich eben nicht wahrgenommen werden, da diese oft keine Freiplätze für Lehrer ausweisen.


    Um jetzt nicht falsch verstanden zu werden: Ich plädiere aber ganz klar NICHT dafür, das man aus diesem Grund einfach die Kosten halt doch stillschweigend auf die Schüler umlegt (das wurde hier ja auch schon diskutiert).


    Meine Strategie: Die Eltern werden von mir umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Konsequenzen informiert. Klassenfahrten biete ich demanch nur an, wenn diese sich den geltenden rechtlichen Regelungen entsprechend finanzieren lassen - oder ich fahre eben nicht mit.


    Von den Eltern habe ich für diese Vorgehensweise bislang viel Verständnis und gleichzeitig Verärgerung über die von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen geerntet. Genau so soll es auch sein. Vielleicht multipliziert sich der Ärger ja und führt hier irgendwann doch noch zu Veränderungen.


    Wenn wir allerdings stillschweigend die Kosten umlegen (viele KollegInnen neigen nach meinen Beobachtungen dazu) oder sie gar selbst tragen, wird sich sicherlich nie eine Verbesserung einstellen.

  • Vielen Dank für die Reaktionen und Informationen!
    Da das Umlegen der Kosten nicht legal ist und die Unterkunft auch keine Freiplätze für Begleiter anbietet (hat sie wohl nicht nötig), überlege ich, ob ich meiner Schulleitung gegenüber nicht zeitnah erkläre, dass ich nicht bereit bin, auf die komplette Erstattung der Dienstreisekosten zu verzichten. Mal sehen, wie die dann reagieren.
    Das Verhältnis zwischen Schulleitung und Kollegium (allgemein und ich speziell) ist eh nicht so berauschend ... Was kann mir also passieren? Ich handele doch nur nach der Erlasslage.
    LG,
    Peselino

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Peselino
    Vielen Dank für die Reaktionen und Informationen!
    Da das Umlegen der Kosten nicht legal ist und die Unterkunft auch keine Freiplätze für Begleiter anbietet (hat sie wohl nicht nötig), überlege ich, ob ich meiner Schulleitung gegenüber nicht zeitnah erkläre, dass ich nicht bereit bin, auf die komplette Erstattung der Dienstreisekosten zu verzichten. Mal sehen, wie die dann reagieren.
    Das Verhältnis zwischen Schulleitung und Kollegium (allgemein und ich speziell) ist eh nicht so berauschend ... Was kann mir also passieren? Ich handele doch nur nach der Erlasslage.
    LG,
    Peselino


    Solange Deine Schulleitung zwischen persönlichen und dienstlichen Belangen trennen kann, wird Dir da nichts passieren. Leider gibt es aber auch auf Schulleitungsebene Leute, die das vermischen - teils bewusst, um ihre Untergebenen in die Richtung zu bewegen, in die sie sie haben wollen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hallo Bolzbold,
    nein, ich fürchte, die SL kann zwischen privat und dienstlich nicht unterscheiden. Die haben manchmal eher die "Du-hast-mir-das-Sandförmchen-weggenommen"-Mentalität drauf ... Seeeeehr erquickend!
    Habe mir gerade ein Bild von der Zahlungsmoral der Eltern gemacht: Bis zum 29. Januar (!) hätte für 30 Kinder die Anzahlung da sein sollen. Für 13 Kinder fehlt diese noch... Da soll mir doch mal einer sagen, dass ich doch "für die Klasse" dieses Opfer bringen sollte, und auf die Reisekosten verzichten sollte.
    Gruß,
    Peselino

  • Wenn ich es nicht umlegen darf, darf ich dann die Kosten als Dienstreise (5 Übernachtungen, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Tagegeld) einreichen?

  • Wenn ich mich richtig an das Formular erinnere, dann musst du da doch im Vorfeld bestätigen, dass du die Reisekosten eben nicht einreichst. Davon wird dann die Genehmigung der Klassenfahrt abhängig gemacht.

  • Und wenn sie nicht genehmigt wird? <-- rhetorische Frage

  • Zitat

    Original von Rolf1981
    Und wenn sie nicht genehmigt wird? <-- rhetorische Frage



    Die Frage ist nicht rhetorisch. Wenn die außerunterrichtliche Veranstaltung nicht genehmigt wird, findet sie auch nicht statt.


    Aber genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei vielen Kollegen war es in der Vergangenheit so, und teilweise soll es heute auch noch so sein, dass der pädagogische Eros so stark ausgeprägt ist, dass sie bereit sind, auf die ihnen zustehende Reisekostenerstattung teilweise oder sogar ganz zu verzichten. Und das, ohne dass auf sie Druck ausgeübt wird!


    Was in diesem Thread noch nicht angesprochen wurde: In jedem Schuljahr MÜSSEN die Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen durch die Gremien beschlossen werden. Wenn sich die GLK einig ist, werden nur die außerunterrichtlichen Veranstaltungen beschlossen, für die das Geld im Reisekostentopf ausreicht. Alles andere fällt aus.


    Da im höchsten Beschlussorgan, der Schulkonferenz, die Vertreter der Lehrer zusammen mit dem Schulleiter die Mehrheit haben, müsste der Beschluss der GLK doch durchzubringen sein.


    Auch hier gilt die alte Weisheit, dass Einigkeit stark macht. Bei einer Aktivität weichen wir an meiner Schule vom Prinzip ab. Beim alljährlichen Wintersporttag der Schule verzichten die Lehrer auf das Tagegeld (6,00 €, die sogenannte Bockwurstpauschale.)


    Mit der Busfirma ist abgesprochen, dass auf der Rechnung nur die Zahl der transportierten Schüler steht; Skipässe für Lehrer sind kostenlos.

  • Ich sehe auch überhaupt nicht ein, für eine Klassenreise auch noch Geld aus meiner eigenen Tasche zu bezahlen. Bisher war es aber auch immer so, dass die Begleitpersonen frei waren.

    Frei werden Sie wohl sein. Oder fahren bei euch Strafgefangene mit? Falls Sie die Freiplätze meinen, so ist das natürlich Etiketten-Schwindel. Auch Reiseveranstalter haben nichts zu verschenken. Die Preise für die "freien Lehrer" sind natürlich in den Preis für die unfreien Schüler einkalkuliert. Letztendlich zahlen also die Schüler für den Lehrer mit.


    Angesichts der Tatsachen, dass viele Schüler bei Ämtern und Fördervereinen um einen Zuschuss betteln müssen, ziemlich perfide.

    Im Grunde ist das nichts anderes als eine Grauzone, mit der die Landesregierung ihre eigenen Anti-Korruptionsrichtlinien umschifft.

    Fragt sich nur, wer hier korrumpiert wird. Der Lehrer etwa, dem der Dienstherr die Dienstreisekostenerstattung verweigert? Oder vielleicht der Dienstherr selbst, der sich so um die Kosten drücken kann?


    Peinliches Detail: Bei allen anderen Geschenken wird genau auf die Kostengrenze geachtet. Ein Euro pro Schüler darf bei einem Abschiedsgeschenk nicht überschritten werden. Bei den "Freiplätzen" ist die Höhe egal. Rein rechnerisch beläuft sich das schnell auf einen zweistelligen Betrag pro Schüler, mit denen dieser dem Land die Kostenübernahme abnimmt.


    Das widerspricht übrigens dem Passus der Wanderrichtlinien, der vorsieht, die Kosten schön niedrig zu halten, damit niemand aus Kostengründen nicht mitfährt.


    Selbst zahlen ist genau so unprofessionell wie den Schülern die Kosten aufzudrücken. Einzige Alternative ist, nicht zu fahren.


    L. A

    Einmal editiert, zuletzt von Lehrkraft A ()

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