Hallo Peselino,
ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.
Schau dir die Antworten dort einmal an.
Quintessenz war meines Wissens:
in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.
Grüße,
kl. gr. frosch