Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ihr alle wisst, dass es vielfach üblich ist, dass Lehrer die Klassenfahrten selbst in Kost und Logis zahlen (müssen).
Ich habe eben eine Klassenfahrt (fünftägig) hinter mir und habe einen guten Pufferbetrag einkalkuliert für eventuelle Busfahrten, Eisessen, Eintritte etc. Alle Kinder haben damals 150,- Euro dafür bezahlt, meine Begleitung und ich ebenfalls.
Nun sind aufgrund von Preisnachlässen und guter Wirtschafterei noch etwa 450,- Euro übrig geblieben. Ich denke gerade sehr ernsthaft darüber nach, die jeweiligen 150,- Euro von meiner Kollegin und mir davon einzuziehen - es blieben immer noch 150,- Euro am Ende übrig, von denen die Klasse mal ein tolles Abschlussfest etc. feiern könnte.
Ich möchte mit euch nicht die moralische Seite der Angelegenheit diskutieren - ich sehe das kurz und knapp so: dass ich selber Geld mitbringe, um arbeiten zu dürfen, und zwar bei den Kleinen von 6:30 in der Frühe bis nachts um 23:30 Uhr, das Ganze im aufsichtspflichtigen Dauereinsatz (2 Erwachsene für 27 Kinder), das ist für mich ein Unding. Und ich habe jetzt die Möglichkeit, das locker umzulegen, ohne dass es jemandem weh tun würde. Unsere gesamt 300,- Euro sind circa 12,- Euro pro Kind, die an Kosten entstanden sind.
Ich möchte von euch gerne wissen: wer wer von euch legt als Lehrer (nicht Referendar!) die Kosten um, welches Bundesland? Wer weiß etwas Verbindliches (nicht: ich habe mal gehört...) über die Rechtslage? Konkret: wo steht, dass es *verboten* ist, die Begleitpersonkosten umzulegen (für NRW, Grundschule)?
Ich danke euch vorab für eure Hinweise und eure Meinung!
Kollegialer Gruß,
Philipp