Hallo,
kann mir jemand helfen?
Ich bin verbeamtet und momentan in Elternzeit. Unser Kleiner ist bei mir mit privat versichert. In einem Jahr läuft die Elternzeit aus und ich möchte mich beurlauben lassen und zur gesetzlichen Versicherung meines Mannes wechseln (+ Ruhetarif bei meiner Privaten). Wenn ich in der Zeit ein 2. Kind entbinde, bin ich dann automatisch wieder beihilfeberechtigt? Oder erst, wenn ich wieder zu arbeiten beginne?
Würde mich über eine Antwort freuen!
Gruß Ringel
Beurlaubung-2. Kind-Beihilfe
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Wenn du zur gesetzl. Versicherung wechselst und dann mit deinem Mann versichtert bist, ändert eine Entbindung nichts an dieser Tatsache.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann wieder beihilfeberechtigt bist.......
Panama
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Ich wollte auch in der Elternzeit in die gesetzliche Versicherung meines Mannes wechseln und dann familienversichert sein... es ging aber nicht!
Die gesetzliche sagte... wir nehmen sie nur, wenn sie niucht beihilfeberechtigt sind, und darüber hätten wir gerne eine Bescheinigung.... die Beihilfe sagte... selbstverständlich sind Sie auch während der Elternzeit und der anschließenden Beurlaubung beihilfeberecihtigt... ich bekam also keine Bescheinigung.
Ich war also während der ganzen Elternzeit und der anschließenden Beurlaubung beihilfeberechtigt, konnte nicht in die Familienversicherung der gesetzluichen Kasse wechseln und musste meine Krankenkassenbeiträge in die private Krankenversicherung zahlen. -
Oh mein Gott, jetzt wo du schreibst....
das war bei mir auch so. Ist schon fast fünf Jahre her, daher hatte ich das irgendwie "verdrängt". Ich KONNTE gar nicht wechseln und musste die Krankenversicherung weiter zahlen
Panama
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Hallo Panama, Caliope,
danke für Eure Antworten!
Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet. Hätte aber ja sein können, dass man durch ein Neugeborernes wieder Beihilfe bekommen kann ;-)?!
Wenn ich später wieder arbeite, hätten wir sonst ein privat und ein gesetzlich versichertes Kind, kompliziert... D.h. vermutlich kann das Kind dann auch wechseln (wenn es gesund ist)...
Abwarten und erst mal schwanger werden ;-).
Macht es gut,
Gruß Ringel -
Zitat
Original von Ringel
Hallo Panama, Caliope,
danke für Eure Antworten!
Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet. Hätte aber ja sein können, dass man durch ein Neugeborernes wieder Beihilfe bekommen kann ;-)?!
Wenn ich später wieder arbeite, hätten wir sonst ein privat und ein gesetzlich versichertes Kind, kompliziert... D.h. vermutlich kann das Kind dann auch wechseln (wenn es gesund ist)...
Abwarten und erst mal schwanger werden ;-).
Macht es gut,
Gruß RingelDu kannst die Private Versicherung doch ruhend stellen (ca. 1€ pro Monat, und damit um eine etwaige Gesundheitsprüfung herauskommen)
Die Teilung deiner Kinder verstehe ich aber nicht. Wenn du in die Familienversicherung wechselst, wechseln die Kinder doch auch dorthin mit. Der Kleine hat ja nur wegen dir einen Beihilfeanspruch. Im Prinzip könnt ihr euch, wenn du wieder arbeitest dann aussuchen, ob die in der gesetzlichen bleiben oder privat versichert werden sollen.Gruß
Peter -
Zitat
Nach der Elternzeit ist man nicht mehr beihilfeberechtigt, wenn man nicht wieder arbeitet.
das muss aber sehr neu sein...
Ich war fast 10 Jahre zu Hause... erst in Elternzeit, dann habe ich in Elternzeit das nächste Kind bekommen... dann hatte ich wieder Elternzeit und danach war ich beurlaubt ohne Bezüge... wegen Kindererziehung. Ich habe also nach der Elternzeit nicht gearbeitet... so wie du das ja sagst.
Und ich hatte auch während der Beurlaubungszeit einen Beihilfeanspruch... und habe den ja auch ab und an getestet, indem ich Rechnungen eingereicht habe.... und die auch bezahlt wurden.
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