Ich habe mal eine Frage:
Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).
Kurze Info: Ich bin Beamtin auf Widerruf und bin in einer gesetzlichen Krankenkasse (also nicht privat versichert).
Nun habe ich Probleme, hier durchzublicken:
Sie können aber während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit nur dann familienversichert sein, wenn sie gem. § 10 Abs. Abs. 1 Satz 4 SGB V zuletzt (unmittelbar zuvor), gesetzlich, d.h. freiwillig, versichert waren. Anders ist es dagegen bei Personen, die während ihrer Erwerbstätigkeit als Beamte oder gleichgestellte Personen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei waren. Während der Elternzeit bleibt der "Beamtenstatus" - trotz Wegfalls der Bezüge - bestehen; damit sind sie auch während der Elternzeit versicherungsfrei und können nicht familienversichert sein.
Bedeutet das, dass ich als Beamtin grundsätzlich nicht famillienversichert sein kann, sprich: Meine Tochter wird über meinen Mann versichert werden (höheres Einkommen) und ich muss in meiner KK bleiben und die monatlichen Gebühren zahlen?
Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).
LG,
Fee