Freiwillig oder gesetzlich versichert?

  • Ich habe mal eine Frage:


    Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).


    Kurze Info: Ich bin Beamtin auf Widerruf und bin in einer gesetzlichen Krankenkasse (also nicht privat versichert).


    Nun habe ich Probleme, hier durchzublicken:


    Sie können aber während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit nur dann familienversichert sein, wenn sie gem. § 10 Abs. Abs. 1 Satz 4 SGB V zuletzt (unmittelbar zuvor), gesetzlich, d.h. freiwillig, versichert waren. Anders ist es dagegen bei Personen, die während ihrer Erwerbstätigkeit als Beamte oder gleichgestellte Personen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei waren. Während der Elternzeit bleibt der "Beamtenstatus" - trotz Wegfalls der Bezüge - bestehen; damit sind sie auch während der Elternzeit versicherungsfrei und können nicht familienversichert sein.


    Bedeutet das, dass ich als Beamtin grundsätzlich nicht famillienversichert sein kann, sprich: Meine Tochter wird über meinen Mann versichert werden (höheres Einkommen) und ich muss in meiner KK bleiben und die monatlichen Gebühren zahlen?


    Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).


    LG,
    Fee

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • So sieht das leider aus, ja. War bei einer Freundin von mir der gleiche Spaß mit dem Unterschied, dass es für sie noch viel teurer war, da sie ihre private Versicherung weiterzahlen musste.

  • Ach Mensch, das ist ja doof.


    160.-/Monat für die Krankenkasse, obwohl ich dann nur ca. 650.- Elterngeld bekomme...das wird eng. ;(

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Frag mal nach, es gibt wohl in einigen Bundesländern die Möglichkeit eines AG-ZUschusses zur KK. Vielleicht hast du ja Glück! Ansonsten frag mal direkt deine KK, denn es gibt auch dort wohl Unterschiede.

  • Vielleicht(!) gibt es ein Schlupfloch für dich:


    Seit 01.01.2009 sind auch Beamte versicherungspflichtig:
    http://www.kredit-beamten.de/krankenversicherung-beamte/


    Dein Zitat unterstellt nämlich den Beamten die "Versicherungsfreiheit" und die gibt's nicht mehr.


    Du solltest dich mit dieser Frage an einen echten Fachmann / echte Fachfrau für Versicherungsrecht wenden.


    Und uns von deinen Erfahrungen berichten, natürlich.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

Werbung