Ist das in Ordnung oder "Abzocke"?

  • Hallo, mich interessiert mal eure kollegiale Meinung zu folgendem "Fall": Ich habe von einer mir persönlich nicht bekannten Kollegin gehört, die zwei Wochen vor den Sommerferien ihre Elternzeit beendet (nach glaube ich ziemlich genau einem Jahr) und mit voller Stelle wieder an ihrer Schule anfängt. Direkt nach den Sommerferien reduziert sie massiv, nimmt also die Sommerferien mit vollem Gehalt mit. Und in den zwei Wochen davor wird sie vermutlich auch nicht so richtig sinnvoll eingesetzt werden können.


    Meine erste Reaktion war Empörung -- ich bin in einer ähnlichen Situation (auch in Elternzeit), würde mich aber nie trauen, das so zu händeln. Das wäre mir sehr peinlich. (Ich werde wahrscheinlich sechs Tage Osterurlaub "mitnehmen", weil die noch in meinem "Wiedereinstiegsmonat liegen", werde diese Zeit aber sicherlich mit Vorbereitungen nutzen.)


    Mein Nicht-Lehrer-Ehegatte meinte zu der obigen Geschichte, warum nicht, Lehrer würden schlecht bezahlt, und wenn das System das erlaubt, könnte man das eben so machen.


    Wie findet ihr das?

  • Sehe ich auch so. Die Kollegin nimmt ihre Rechte wahr - daran ist nichts auszusetzen.


    Wie kommst du auf die implizite Annahme, dass Ferien irgendwie "keine Arbeitszeit" seien und nicht ganz normal bezahlt werden müssten?


    Nele

  • Wenn bei euch die Zuständigen nichts dagegen sagen, ist das doch kein Problem. Hier in NRW machen die Bezirksregierungen Probleme, wenn man so kurz vor oder nach den Ferien aus der Elternzeit wiederkommen will. Ich musste ziemlich intensive Diskussionen führen, bis ich sowas durfte.
    Durch den Bezug des Elterngeldes geht es eben manchmal nicht anders und auf Gels zu verzichten ist ja nicht Sinn der Gesetze.


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von SlettaDas wäre mir sehr peinlich.

    Das interessiert die Kollegin ja nicht ;) .


    Ich persönlich find's ok.

    ~*~ Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht - er könnte Anlauf nehmen!~*~

  • Find ich auch o.k.


    Vor wem sollte man sich schämen? Weder die anderen Kollegen noch die Schulleitung bezahlen das Gehalt und rechtlich ist es erlaubt.


    LG


    Sina

  • Aber der Steuerzahler zahlt das Gehalt. Und damit ja auch wir. Klar, das macht den Kohl nicht fett, aber trotzdem.
    Ich finde es schon irgendwie unehrlich, zwei Wochen vor den Sommerferien mit voller Stelle einzusteigen, wenn klar ist, dass man sowieso nicht richtig voll arbeiten kann, und dann direkt nach den Ferien so sehr zu reduzieren. Aber anscheinend stehe ich mit dieser Sichtweise hier ziemlich allein da.

  • Zitat

    Original von Sletta
    Aber der Steuerzahler zahlt das Gehalt. Und damit ja auch wir. Klar, das macht den Kohl nicht fett, aber trotzdem.
    Ich finde es schon irgendwie unehrlich, zwei Wochen vor den Sommerferien mit voller Stelle einzusteigen, wenn klar ist, dass man sowieso nicht richtig voll arbeiten kann, und dann direkt nach den Ferien so sehr zu reduzieren. Aber anscheinend stehe ich mit dieser Sichtweise hier ziemlich allein da.


    Soviel ich weiß darf sie als Angestellte jetzt gar nicht reduzieren sondern muss mit den Stunden wiederkommen, wie sie aufgehört hat, denn die Fristen für Reduzierung sind doch längst um! Hier kannst du zumindest e nur Zum neuen Schuljahr oder Schulhalbjahr an den Zahlen was ändern.


    Außerdem gehe ich davon aus, dass der Beginn ihrer Elternzeit ähnlich war, sie also die Ferien nicht mehr bezahlt bekommen hat, obwohl das ihr zustehender Urlaub wäre!

  • Sehe ich wie Susannea.


    Sie nimmt das ihr zustehende Gehalt in Anspruch. Das ist keine Abzocke. Zudem kommen in und nach den Ferien genug schulbezogene, privat zu tragende Ausgaben für Vorbereitung und "Rückkehr auf den aktuellenj Stand" auf diese Kollegin zu - da werden wir als Lehrer in der Regel eher von unserem Dienstherrn "abgezockt" - weil uns diese privat finanzierten, schulbezogenen Ausgaben nie erstattet werden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Interessante Frage.
    Meine spontane Meinung war: legale Abzocke.
    Ich bin erstaunt, wie viele das anders sehen und muss anscheinend meinen Standpunkt mal überdenken.

  • Mein erster Gedanke war auch: legale Abzocke.


    Ich habe mir aber gerade überlegt, wann das Schuljahr eigentlich wirklich endet und wann das neue beginnt. In Ba-Wü endet das eine Schuljahr am 31.07. und das nächste beginnt am 01.08.


    Dann bekäme diese Lehrerin bis zum 31.07. eben ihr volles Gehalt und ab 01.08. ihr Gehalt, das dem neuen Vertrag angepasst ist. Also auch in den Ferien schon weniger.


    Oder sehe ich das falsch?


    Gruß
    Super-Lion

  • Zitat

    Original von Toskana
    Meine spontane Meinung war: legale Abzocke.
    Ich bin erstaunt, wie viele das anders sehen und muss anscheinend meinen Standpunkt mal überdenken.


    Verstehe ich nicht. Warum muss man einen Standpunkt überdenken, nur weil andere Leute anderer Meinung sind (gerade bei so einem Thema, was für einige offenbar sehr moralisch zu sehen ist und für andere eher arbeitsrechtlich) ?


    Ich verstehe unter Abzocke ganz andere Dinge, aber das ist eine persönliche Zone, eine Grenze, die jeder woanders sieht.

  • Das Verhalten ist rechtlich völlig in Ordnung und aus subjektiver Sicht auch moralisch vertretbar.


    Doch genau aus solchen Gründen ist die Welt halt so wie sie ist :rolleyes:

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Bei mir lag der Fall ähnlich. Als ich alle Formulare ausgefüllt hatte - für einen Wiedereinstieg nach den Sommerferien - rief mich der Referent der zuständigen Behörde an und erklärte mir, ich könne auch zum ersten Ferientag wieder einsteigen, dann bekäme ich doch die Ferien noch bezahlt. Na ja, und so direkt aufgefordert, hab ich das dann auch gemacht. Wär ich aber vorher nie drauf gekommen. =)
    Und jetzt - nach einigen Jahren wieder im Beruf - hab ich eh das Gefühl, dass wir mit jedem Schuljahr neue Aufgaben aufgehalst bekommen, die nicht zusätzlich bezahlt werden. So kann ich das dann moralisch vor mir selbst recht gut rechtfertigen.

  • "Na und?! Ist doch legal! Also mach' ich es auch so."


    "Legalisiert" haben es die Faulenzer und Abzocker dieses Staates. Einfach widerlich. Es lebt sich halt gut auf Kosten derer, die dafür arbeiten und Werte schaffen.


    Wenn sich so etwas rächt, möchte ich nicht auf der Seite der Abzocker und Faulenzer stehen ... (EDIT: das wollte ich noch nie!)

  • Hm, finde ich jetzt nicht so dramatisch.


    Ich habe mir die Rückkehr auch so gelegt, dass es für mich finanziell günstig ist. Es gab nur zwei Möglichkeiten, bei der anderen hätte ich einige Tage überhaupt kein Geld bekommen.


    In der Elternzeit fehlen mit ca. 1000 € zum vollen Gehalt, die meisten Kosten laufen aber weiter. Zudem ist das Arbeitszimmer jetzt Kinderzimmer, im zukünftigen Arbeitszimmer muss Strom gelegt werden, eine Heizung muss rein, tapezieren, Fußboden legen. Kosten, die man in einem anderen Job nicht hätte.


    Da finde ich es durchaus legal, nicht auf Geld zu verzichten und die für sich günstigste Variante zu wählen.


    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"

  • Hallo!


    Also ich finde es auch in Ordnung, das so zu handhaben. Als wiedereinsteigende Mutter hat man es schwer genug. Zudem hat man ja ggf. keine Möglichkeit, während der Sommerferien - wenn das Elterngeld nach einem Jahr nunmal kurz vor den Sommerferien endet - in den Ferien mal eben was anderes zu arbeiten.
    Zudem sehe ich es auch so, dass der betreffenden Lehrerin ja voriges Jahr dann die Sommerferien fehlten, wenn sie genau ein Jahr Elternzeit hatte (und das obwohl sie ja quasi das ganze Schuljahr vorher bis fast zu den Sommerferien voll gearbeitet hatte)- und das ist dann so gesehen ja auch unfair!
    Im Gegensatz zu anderen Berufen hat man als Lehrerin ja auch nicht die Möglichkeit vor dem Mutterschutz noch Resturlaub zu nehmen. Und wenn man Pech hat und er Mutterschutz genau mit Anfang der Sommerferien beginnt, dann hat man auch keine Chance daran was zu ändern und muss das so hinnehmen.



    VG

  • Zitat

    Original von Mara
    Im Gegensatz zu anderen Berufen hat man als Lehrerin ja auch nicht die Möglichkeit vor dem Mutterschutz noch Resturlaub zu nehmen. Und wenn man Pech hat und er Mutterschutz genau mit Anfang der Sommerferien beginnt, dann hat man auch keine Chance daran was zu ändern und muss das so hinnehmen.



    VG


    Hast du das denn schon mal probiert? Wobei der Urlaubsanspruch ja genau wie in allen berufen bis nach der Elternzeit bestehen bleibt. Somit also genauso in den nächsten Sommerferien genommen werden kann!


    Mir wurde gerade wieder bestätigt, dass man natürlich als Lehrer einen Urlaubsanspruch erwirbt, aber die Ferientage davon abzuziehen sind. Liegt dein Vertrag aber nicht in den Ferien o.ä. (so wie hier z.B. mit der Elternzeit), dann kann man sich das auszahlen lassen oder nehmen.

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