Hallo.
Folgendes Notenbild, betrifft 3 Hauptfächer und WP1 (RS, NRW)
5,5,5,3
Eine 5 nicht angemahnt.
Darf dieser Schüler Nachprüfung machen, da die angemahnte 5 evtl. nicht hinzugerechnet wird?
DANKE für die Hilfe
Hallo.
Folgendes Notenbild, betrifft 3 Hauptfächer und WP1 (RS, NRW)
5,5,5,3
Eine 5 nicht angemahnt.
Darf dieser Schüler Nachprüfung machen, da die angemahnte 5 evtl. nicht hinzugerechnet wird?
DANKE für die Hilfe
An der HS dürfte er die Nachprüfung machen, da die nicht angemahnte 5 nicht zählt. Ob das an der RS auch so ist, weiß ich nicht. Gruß Nof.
Dann wäre es an der RS ebenso. Irgendwo im Gesetz steht aber der Hinweis, dass die Anmahnung ab einer bestimmten Anzahl von 5en egal ist. 2 oder 3 waren das..... Glaube ich.
Nur eine nicht angemahnte 5 zählt nicht, wenn ein Schüler z.B. zwei nicht angemahnt hätte, würde die zweite dann doch zählen.
Wieso sollte die nicht angemahnte 5 nicht zählen? bei uns werden die Mahnungen kurz nach den Osterferien verschickt. Da sind noch einige Leistungsnachweise bis zum Schuljahresende offen. Und somit kann es durchaus passieren, dass ein schwacher 4er Kandidat (nicht gemahnt) zum Ende doch noch auf die 5 abrutscht.
ZitatOriginal von Paulchen
Wieso sollte die nicht angemahnte 5 nicht zählen?
Was meinst du, woher NRW seinen Ruf hat?
Nele
Ok Und ich dachte immer, nur wir in Hessen sind etwas "komisch".
Hier findest du die ganzen Versetzungsbestimmungen und auch die APO S1.
So wie es aussieht, kann der Schüler eine Nachprüfung machen und wäre dann ggf. versetzt.
Hatte der Schüler in dem nicht angemahnten Fach im Halbjahreszeugnis auch eine 5? Wahrscheinlich nicht, oder? Denn dann würde die 5 auch so zählen.
kl. gr. Frosch
Dane KGF. Genau das war`s was ich suchte.
Ein zweiter Blauer nicht angemahnter... Naja, die letzte Arbeit wurde halt nach den BB geschrieben. Der Schüler hat dann prompt eine 6 geschrieben - nichts getan. Wozu auch, waren seine Worte.
Da stellt sich dann die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Gesetze. Naja, Nachprüfung eben.....
ZitatDer Schüler hat dann prompt eine 6 geschrieben - nichts getan.
Wobei ich als Lehrer sowas bei meinen blauen Briefen mit einbeziehe. Wenn man immer auf einer guten 4 steht kann einen eine 6 in der letzten Arbeit auch nicht unbedingt herunterziehen.
Blaue Briefe werden ja auch nicht nur bei "mangelhaft" verschickt, sondern ggf. auch, wenn die Gefahr besteht, weil man bei knapp ausreichend steht.
Allerdings schreibe ich das bei dem blauen Brief immer noch mit dabei, damit die Schüler wissen, wie knapp sie stehen.
kl. gr. Frosch
nach der zweiten Arbeit stand er sicher gute 4. Nur als dann die Zeit der BB rum war, hat er darauf spekuliert, es reicht das eine Fach mit dem Ausgleich. In D und E hat er die 5, M nicht angemahnt.
Wenn die Tendenz 4- ist, dann bekommen die auch einen BB.
Aber nicht wenn besser.
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