Es mag an der sog. Stilldemenz liegen, vielleicht kann man hier auch von einer Stillbegriffsstutzigkeit sprechen - ich versteh die Elterngeld-Regelung nicht.
Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW.
Meine Tochter ist am 24.3. geboren. Ich habe am 30.4. das letzte Mal normales Gehalt bekommen (den Monat davor auch) und am 30.5. nur einen kleinen Betrag, unter 1.000 Euro. Der setzt sich laut LBV-Schreib zusammen aus einem Zuschuss zur Krankenversicherung meiner Tochter, Kindergeld und mtl. Nettobezügen (ganz kleiner Betrag) sowie einer Nachzahlung.
Laut Bezirksregierung bin ich bis zum 30.5. im Mutterschutz gewesen, bin also ab dem 31.5. in Elternzeit.
Hätte ich jetzt am 30.5. zusätzlich zu dem kleinen Betrag Elterngeld bekommen müssen? Ich hatte da leider nicht alle Unterlagen hingeschickt und musste etwas nachreichen (jaja, die Stilldemenz:-)) und es dauert und dauert, bis ich alles bekomme. Die Sachbearbeiterin ist nie erreichbar.
Muss ich jetzt diesen Monat mit dem kleinen Betrag auskommen oder kann ich da noch auf das Elterngeld hoffen?
Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich sparsam lebe und diverse Ärzte und Krankenhäuser vertröste oder mir von jemandem etwas leihe, denn ich hab nüscht mehr auf dem Konto