Hallo!
Ich brauche mal dringend eine Auskunft, da mir die Aussage unserer SL spanisch vorkommt..... und ich keine passenden Verordnungen finde....
Schüler XY hat 4 Fünfer auf dem Zeugnis der Klasse 9 einer niedersächsischen Realschule. Er entscheidet sich bald arbeiten zu wollen und möchte in die 10. Klasse der Hauptschule wechseln.
Angeblich ist dieses aber nicht möglich, weil er die Abschlussprüfung H9 nicht gemacht hat.
Meine Meinung:
1. Geht er jetzt von der Schule, bekommt er einen Hauptschulabschluss.
Dieser Hauptschulabschluss berechtigt ihn im Grunde, sich am RS-Abschluss zu versuchen. Das wiederum dürfte er aber nicht, weil er ja keine Abschlussprüfung hat?????????
2. Es gibt in der Verordnung über die Versetzungen einen §, der besagt, dass ein Prüfling eben auch auf Beschluss der Klassenkonferenz seinen HS-Abschluss bekommen könnte, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, aufgrund derer er nicht an den Abschlussprüfungen teilgenommen hat. SL: "ER ist aber kein Prüfling, weil es in der RS9 keine Prüfung gibt." ----> Ja, aber warum muss er dann eine Prüfung machen -----> dann landen wir wieder bei 1. Da ist doch - wenn es so stimmt - ein Fehler im System....
3. Ich hatte ELF Verwarnungen und blaue Briefe. Einer bleibt im Endeffekt sitzen. Hätte ich auf gut Glück mit diesen elf Schülerinnen und Schülern mal eben eine Prüfung machen sollen? Und diese natürlich neben dem normalen Unterricht noch vorbereiten müssen?
Ich bekomme hier bald graue Haare, weil ich keine Antwort bekomme, die mir plausibel erscheint....weiß jemand was genaues?
Es ist doch viel logischer den Knaben jetzt die HS machen zu lassen als ihn nachher mit einem grottenschlechten RS Abschluss in die Welt zu schicken....und noch dazu, weil es niemand besser weiß?
HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!
DANKE!
Nadine