9. Klasse RS - nicht versetzt - H10 möglich?

  • Hallo!


    Ich brauche mal dringend eine Auskunft, da mir die Aussage unserer SL spanisch vorkommt..... und ich keine passenden Verordnungen finde....


    Schüler XY hat 4 Fünfer auf dem Zeugnis der Klasse 9 einer niedersächsischen Realschule. Er entscheidet sich bald arbeiten zu wollen und möchte in die 10. Klasse der Hauptschule wechseln.
    Angeblich ist dieses aber nicht möglich, weil er die Abschlussprüfung H9 nicht gemacht hat.


    Meine Meinung:


    1. Geht er jetzt von der Schule, bekommt er einen Hauptschulabschluss.
    Dieser Hauptschulabschluss berechtigt ihn im Grunde, sich am RS-Abschluss zu versuchen. Das wiederum dürfte er aber nicht, weil er ja keine Abschlussprüfung hat?????????


    2. Es gibt in der Verordnung über die Versetzungen einen §, der besagt, dass ein Prüfling eben auch auf Beschluss der Klassenkonferenz seinen HS-Abschluss bekommen könnte, wenn Gründe vorliegen, die er nicht zu vertreten hat, aufgrund derer er nicht an den Abschlussprüfungen teilgenommen hat. SL: "ER ist aber kein Prüfling, weil es in der RS9 keine Prüfung gibt." ----> Ja, aber warum muss er dann eine Prüfung machen -----> dann landen wir wieder bei 1. Da ist doch - wenn es so stimmt - ein Fehler im System....


    3. Ich hatte ELF Verwarnungen und blaue Briefe. Einer bleibt im Endeffekt sitzen. Hätte ich auf gut Glück mit diesen elf Schülerinnen und Schülern mal eben eine Prüfung machen sollen? Und diese natürlich neben dem normalen Unterricht noch vorbereiten müssen?



    Ich bekomme hier bald graue Haare, weil ich keine Antwort bekomme, die mir plausibel erscheint....weiß jemand was genaues?


    Es ist doch viel logischer den Knaben jetzt die HS machen zu lassen als ihn nachher mit einem grottenschlechten RS Abschluss in die Welt zu schicken....und noch dazu, weil es niemand besser weiß?


    HILFEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE!


    DANKE!


    Nadine

  • An unserer Schule wird es so gehandhabt, dass die Wackelkandidaten, die die R9 nicht wiederholen möchten, die H9 Prüfung mitschreiben.
    Aber mal von der Prüfung abgesehen, ist es nicht alleinschon aufgrund des Notenbildes (vier 5en) unmöglich, einen Abschluss zu erwerben bzw. die H10 zu machen?
    webe

  • Hallo,


    Ich weiß nicht, ob es bei euch gleich ist wie beu uns. Aber bei uns in BW ist es so:


    Wenn sich bei einem Schüler abzeichnet (zum Halbjahr), dass die Versetzung in Klasse 10 der Realschule eng wird, so legt der Klassenlehrer den Eltern nahe, ihn an der Hauptschule der Schulfemdenprüfung anzumelden. D.h. er nimmt an der Abschlussprüfung der Hauptschule teil, nachdem er 9 Jahre lang an der Realschule war. Hier sind jedoch Fristen zu beachten. Ohne Teilnahme an dieser Prüfung hat er keinen Schulabschkuss und kann auch die 10. Klasse der Hauptschule (hier Werkrealschule) nicht besuchen.

  • kleine Korrektur zur Regelung in BaWü:


    Um den Hauptschulabschluss zu erreichen, muss er an der Schulfremdenprüfung teilnehmen. So weit richtig.


    Für den Besuch der 10.Klasse (Werkrealschule) ist in Ba-Wü die Abschlussprüfung nicht Voraussetzung - hier wird jedoch ein Notendurchschnitt und der Besuch des Zusatzunterrichts ab Klasse 8 vorausgesetzt:

    Zitat

    Die Note gut (2,4) in einem Zeugnis der Klasse 9 (Halbjahreszeugnis oder Abschlusszeugnis) als Durchschnitt aus:
    a) Deutsch
    b) Mathematik
    c) Englisch
    d) bessere Note MNT oder WAG
    e) bessere Note WZG oder MSG


    Diese Voraussetzungen hätte der erwähnte Schüler sicher nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Hallo,


    hier mal der neueste Stand.


    Der Schüler holt die Prüfungen nach. Irgendwie scheint das zu gehen.


    Wie ich allerdings neben dem normalen Unterricht 12 Wackelkandidaten mal gerade auf die Prüfung vorbereiten soll, ist mir noch immer schleierhaft und ich denke, dass da irgendwo ein Fehler im System steckt. *mecker*
    Ich habe ehrlichgesagt in den letzten beiden Monaten noch so viele Arbeiten schreiben lassen, dass ich noch gar nicht so ewig lange weiß, dass der Junge es nicht geschafft hat.....



    Ob er mit den Realschulfünfen einen Hauptschulabschluss bekäme? Ich denke ja, denn es sind ja keine Hauptschulfünfen....


    Nun denn, ich lasse mich überraschen. Man lernt ja täglich dazu im Bürokratiewahn.....


  • Hallo,


    da gibt es anscheinend wirklich einen großen Unterschied zu Niedersachsen. Wer hier den Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse hat, der kann die H10 besuchen.


    LG
    Nadine

  • Zitat

    Original von Dini78
    .....
    Ob er mit den Realschulfünfen einen Hauptschulabschluss bekäme? Ich denke ja, denn es sind ja keine Hauptschulfünfen....
    .


    Unterschätze die "Hauptschulfünfen" nicht.
    Ich war schon mehrmals Prüfer bei der Schulfremdenprüfung für den Hauptschulabschluss. Da sind einige, die von der Realschule kamen gescheitert, weil sie unvorbereitet und mit der Einstellung kamen:
    "Wir sind ja Realschüler, das bisschen Hauptschule schaffen wir mit Links".


    Die haben die Hauptschule mit Förderschule oder sogar der Schule für geistig Behinderte verwechselt. Einen habe ich dann zwei Jahre später nochmal geprüft. Da war er besser vorbereitet.


    Anekdote am Rande:
    Neben den Hauptfächern wird auch ein frei gewähltes Profilfach geprüft. Dazu können die Schüler selbst ein Thema vorschlagen. Ein Realschüler (!!) hatte sich für Musik und das Thema "Jazz" entschieden. Auf die Einstiegsfrage, was Jazzmusik den sei und er mal frei reden solle, holte er seinen MP3-Player raus, stöpselte zwei kleine Boxen an und spielte uns ein Stück von Glenn Miller vor (sic!). Auf die Frage, in welche Zeit er diese Musik einordne, meinte er, das sei so ungefähr 1850 gewesen. Weitere Jazzmusiker konnte er nicht nennen, geschweige denn Stile und Einflüsse der Musik nennen. Und das beim Wahlthema. Auf die Frage, wie er denn seine Kenntnisse über Jazz selbst einschätze, meinte er, er wisse da doch gut Bescheid - er habe uns ja vorgespielt, was Jazz sei.....


    Einen derartigen Auftritt hätte sich ein Hauptschüler NIE getraut.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nein, er hat den Abschluss nicht, da er ja keine Prüfung hat ;)


    Wäre er in Klasse 8 der Realschule wäre er problemlos in die Klasse 9 der Hauptschule gegangen.

  • Das ist nicht möglich. Zumindest in Ba-Wü. Den Hauptschulabschluss erhält er nur durch die Schulfremdenprüfung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Friesin


    wie ist denn das dann möglich ?????


    Ich habe keine Ahnung und ich habe langsam das Gefühl, dass das auch niemand genau zu wissen scheint. Es steht auch nirgends. Also, es wird irgendwo stehen, aber niemand verrät mir wo ;)



    Eine Schulfremdenprüfung gibts hier nicht.

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