Hallo,
Meine Kolleginnen und ich haben seit geraumer Zeit ein Problem. Wir unterrichten an einer Berliner Berufsschule und die Schulleitung bietet derzeit schon einen Kurs am Abend an (bis 20 Uhr); drei neue sollen hinzukommen. Betroffen ist nur unser Fachbereich (besteht nur aus 3 Frauen). Hier nun unsere Fragen: Ist man als Lehrer generell verpflichtet, rund um die Uhr für Unterricht zur Vderfügung zu stehen (Aussage der Schulleitung: ja!)? Kann man sich als Frau nicht generell dagegen wehren, abends alleine in der leeren Schule zu sitzen? Wir haben diese Punkte bereits mit Personal- und Frauenvertretung erörtert; diese konnten jedoch leider keine verbindlichen Aussagen machen; außer dem Hinweis auf die Fürsorgepflicht der Schule.
Muss man z.B. auch eine Arbeitszeit von 8-20 Uhr oder 18.30 Uhr hinnehmen?
Für Antworten/Erfahrungen wären wir sehr dankbar!
Ist Abendunterricht Pflicht?
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ich glaube da werdet ihr nicht viel machen können, noch dazu ist 20 uhr ja relativ christlich, ich kenne schulen mit unterricht bis 22 uhr. die bbs deckt nun mal auch den zweiten bildungsweg neben der arbeit ab und ich glaube ohne wirklich driftigen grund geht da nicht viel. ich kenne kollegen, die tatsächlich tage mit unterricht von 8-15 uhr und dann abend nochmals 5 stunden haben. sollte nicht sein, passiert aber.
ich hatte an meiner ausbildunsgschule auch abendunterricht und wir hatten einen unbeleuchteten lehrerparkplatz, da hat man mir als entgegenkommen genehmigt auf dem parkplatz der schulleitung vorm eingang zu parken, weil's da wenigstens beleuchtet war. -
Vor allem im Winter ist das ätzend, ich habe es (bis 22 Uhr) auch schon hinter mir. Bis 23 Uhr kannst du nichts dagegen machen.
Beamte sind immer im Dienst, manchmal sogar sonntags, wie kürzlich bei den wahlen.
Beim Abend- und beim samstagsunterricht gehen wir nach einem rollierenden System vor, jeder ist alle 3-4 Jahre mal dran. Das ist meiner Ansicht nach eine faire Lösung. Dafür ist der Personalrat zuständig.
Manche Schulen bieten im Gegenzug, wenn möglich, einen freien Tag an.
In einem Schuljahr hatte ich aber auch ein Jahr mit Samstags- und Abendunterricht in einer Schulwoche von Montag 8 Uhr bis Freitag 22 Uhr (+ Samstag 7.15 - 8.45) und vielen Hohlstunden. Da habe ich das auch schon mal rechtlich überprüft,ist aber wie oben geschrieben in Ordnung.
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Zitat
Original von rauscheengelsche
ich kenne kollegen, die tatsächlich tage mit unterricht von 8-15 uhr und dann abend nochmals 5 stunden haben.Es gibt ein Arbeitsschutzgesetz, mehr als 10 Stunden pro Tag sind nicht erlaubt. Ansonsten kann man aber Unterricht bis 20 Uhr von Lehrern durchaus verlangen.
ZitatOriginal von German
In einem Schuljahr hatte ich aber auch ein Jahr mit Samstags- und Abendunterricht in einer Schulwoche von Montag 8 Uhr bis Freitag 22 Uhr (+ Samstag 7.15 - 8.45) und vielen Hohlstunden. Da habe ich das auch schon mal rechtlich überprüft,ist aber wie oben geschrieben in Ordnung.Nein, ist es nicht, ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass man nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhephase bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Tag haben muss.
Grüße,
Moebius -
Ich muss jetzt auch mal etwas Positives für den Abendunterricht nennen:
Die Schüler an Abendschulen sind, zumindest in meiner Klasse, mehr motiviert als die "Tagesschüler". Meine Schüler arbeiten den ganzen Tag, kommen in die Schule und wollen etwas lernen bzw. wollen zur Fachhochschulreife etc. geführt werden.
Klar, sie schwätzen auch mal. Aber ansonsten gibt es keine Probleme.
Man muss also abwägen. Hätte man diesen Abendunterricht am Tag, käme auch ein anderes Klientel und es wäre vielleicht nicht mehr so angenehm.
Abgesehen natürlich von der Zeit.
Ich hatte im ersten Halbjahr am Dienstag 9 Stunden, also von der ersten Stunde bis zur 12. Sprich, um 7 Uhr war ich in der Schule, und um 19.30 Uhr war ich dann irgendwann daheim. Am nächsten Tag ging's ab der ersten Stunde weiter. Das schlauchte dann schon.
Viele Grüße
Super-Lion -
Zitat
Original von Moebius
Es gibt ein Arbeitsschutzgesetz, mehr als 10 Stunden pro Tag sind nicht erlaubt. Ansonsten kann man aber Unterricht bis 20 Uhr von Lehrern durchaus verlangen.
[...]
Nein, ist es nicht, ebenfalls im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass man nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden Ruhephase bis zum Beginn der Arbeit am nächsten Tag haben muss.Grüße,
MoebiusVöllig richtig, Moebius!
Aber leider herrscht unter Kolleginnen und Kollegen bisweilen eine Aufopferungsmentalität vor.
Vielleicht aber auch ganz einfach ... voir der Schulleitung (für die Pünktchen darf jeder einen passenden Lieblingsbegriff seiner Wahl einsetzen).
Gruß !
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Zitat
Original von German
Beamte sind immer im Dienst, manchmal sogar sonntags, wie kürzlich bei den wahlen.Für das 3-fache Gehalt würde ich eventuell(!) deiner Aussage zustimmen...
Gruß !
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Zitat
Original von Moebius
Es gibt ein Arbeitsschutzgesetz, mehr als 10 Stunden pro Tag sind nicht erlaubt. Ansonsten kann man aber Unterricht bis 20 Uhr von Lehrern durchaus verlangen.
Sorry, aber das Arbeitsschutzgesetz regelt das nicht. Was du meinst, ist das Arbeitszeitgesetz und das gilt nur für Arbeiter und Angestellte. Ist die Kollegin also verbeamtet, hat sich Pech, ansonsten hast du Recht.
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Sonst wäre nach Elternabenden, die im Schnitt bis 22 Uhr gehen, am nächsten Tag erst ab 9 Uhr Schule (wenn 11 Stunden Pause Pflicht wären)
Und bei den Wahlen SIND Kollegen zwangsverpflichtet worden.
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Für Beamte gibt es auch ein Arbeitszeitgesetz...
Zitat§ 4 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Hierbei dürfen 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschritten werden. Bei Teilzeitbeschäftigung ist die regelmäßige tägliche Arbeitszeit innerhalb dieser Grenzen individuell festzulegen
§ 5 Ruhepausen und Ruhezeit
(1) Ruhepausen werden außer bei Wechselschichtdienst nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
(2) Die Arbeit ist spätestens nach sechs Stunden durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Nach mehr als neun Stunden beträgt die Ruhepause mindestens 45 Minuten. Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden.
(3) Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Pro Siebentageszeitraum ist zusätzlich eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren. Für die Ruhezeit nach Satz 2 gilt ein Bezugszeitraum von 14 Tagen.
(4) Wenn dienstliche Gründe es zwingend erfordern, kann eine Ausnahme von Absatz 2 zugelassen und angeordnet werden, dass Beamtinnen und Beamte sich in den Pausen zur Dienstleistung bereithalten müssen. Von Absatz 3 können Ausnahmen zugelassen werden, wenn dienstliche Belange im Sinne des Artikels 17 Abs. 3 Buchstabe c und e sowie Abs. 4 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU Nr. L 299 S. 9) dies erfordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.htmlEs ist zu prüfen, inwieweit die Vorgaben für Landesbeamte davon abweichen. Für Berlin finde ich da http://www.personalabteilung.h…azvo/view?searchterm=None und diverse interessante Artikel hier: http://gew-berlin.de/phpdig/index.php?query_string=azvo
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Zitat
Original von German
Und bei den Wahlen SIND Kollegen zwangsverpflichtet worden.JEDER Bürger kann als Wahlhelfer zwangsverpflichtet werden (und auch als Schöffe vor Gericht). Dass es so häufig Beamte trifft, liegt wohl eher daran, dass sich diese seltener trauen (aus guten Gründen natürlich) nein zu sagen.
Und zur Arbeitszeit hat Meike ja bereits etwas geschrieben.
Mekre: Auch Beamte haben eine festgelegte wöchentliche Arbeitszeit und entsprechende Regelungen zur Arbeitszeit. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen überschritten werden, bei unvorhergesehenen Ereignissen beispielsweise. Ein Elternabend gehört sicherlich nicht dazu. Wer sich darauf einlässt, ist selber Schuild. Man könnte auch um 18 Uhr anfangen.
Nebenbei: Vertretungskonzepte, die auf systematischer MEHRARBEIT der Kollegen und Kolleginnen beruhen, sind auch unzulässig. Ein Personalrat, der so etwas abnickt, ist (freundlich gesagt) einfach nur unfähig.
Gruß !
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