Hallo zusammen,
in Baden-Württemberg ist es in jahrgangsgemischten Klassen möglich, unterschiedlich lange in der Schuleingangsstufe zu verbleiben. Aus pädagogsichen Gründen kann also z. B. ein Kind drei Jahre lang die Klassen 1/2 durchlaufen.
Wo finde ich für diese Regelung schwarz auf weiß die schulrechtlichen Grundlagen und weitere Informationen?
Wer beschließt den längeren Verbleib?
Vielleicht wisst ihr mehr als ich. Würde mich über Hilfe freuen!
Liebe Grüße
Mila