Ein Kind meiner Klasse soll auf Wunsch der Eltern ein Jahr zurückgesetzt werden.
Nun soll ich (!) für die Eltern den Antrag schreiben und ihnen das zukommen lassen. Hat das jemand schonmal gemacht und kann mir evtl. so einen Zettel zukommen lassen? Nur für Aufbau und so. Natürlich ohne Namen. Danke!
Antrag zum Rücktritt (Wdh. des Schuljahres)
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Also dafür gibt es bei uns spezielle Vordrucke im Sekretariat.
Ich habe gerade heute einen solchen ausgefüllt für eine freiwillige Wdh am Ende diesen SJ.
Oben steht "Antrag auf freiwillige Wiederholung"
Dann stehen die Daten des Kindes drin (Name, Geburtstag, Konfession, Staatsang.) sowie der Name der Klassenlehrerin.
Darunter steht einfach: "Hiermit beantrage ich, dass __________ die Klasse ________ ab dem _______freiwillig wiederholt."
Ort, Datum, Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
Fertig.
Panama
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Aha, nee, das haben wir nicht.
Aber ich werde das dann einfach mal genau so aufschreiben wie du das grad hier getextet hast.Dank dir.
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Hallo,
so ein Formular gibt es bei uns in NRW auch. Die Eltern müssen jedoch den Rücktrittswunsch auch schriftlich begründen. Bei uns kann die Begründung entscheidend sein, ob dem Antrag stattgegeben wird.
Doris -
Bei uns ist das so, dass die Eltern sowieso nicht ohne das Einverständnis des KL das Kind wiederholen lassen können. Auch ich als KL brauche die Unterschrift der Eltern (außer die Noten stimmen nicht - dann bleibt das Kind ja aber sitzen).
Auch der Schulleiter verlässt sich in der Regel auf die Aussage und die Einschätzung des KL.
Ich habe es auch noch nie erlebt, dass Eltern den "Wunsch" geäußert haben. Es war eher so, dass ich auf die Eltern zuging, und ihnen dazu geraten habe, das Kind wiederholen zu lassen.
Panama
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Dies schreiben die Eltern, nicht du
An die Schulleitung ´
Hiermti beantragen wir den freiwilligen Rücktritt unseres Kindes blablabla aus Klasse bla in Jahrgangsstufe blubb zum ... (muss mindestens 6 WOchen vor den Sommerferien sein, sonst nicht mehr möglich)Dann berufst du eine Klassenkonferenz ein, ihr diskutiert, ob es dem Kindelein wirklich was bringen wird, oder ob es ohnehin schwachbegabt dort weider bei den leistungsschwächeren sein wird, wägt Erfolgschancen ab, stimmt schließlich ab und trefft eine Entscheidung, die ihr der Schulleitung mitteilt, die sie den Eltern mitteilt
und an unserer Schule wird dem ANtrag der Eltern nicht automatisch stattgegeben...
joa, mehr fällt mir dazu grade nicht ein
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Das ist aber schon alles besprochen bei uns, mit Schulleitung und Eltern und mir im GEspräch in Rücksprache mit dem schulpsycholog. Dienst. Also wird natürlich stattgegeben. Dies im Sinne und zum Wohle des Kinder.
Meine Schulleitung hat mit das mit dem Schreiben aber in Gegenwart der Eltern aufgetragen, weil die Eltern nicht wussten, wie das geht... und ich kann ja kaum vor den Eltern anfangen zu diskutieren. Ich schreibe jetzt "im Namen der Eltern" - als hätten sie es geschrieben und sie setzen ihre Unterschrift drunter.
Ich fand es auch blöd, andererseits kann es sein, dass die Mutter es nicht hinkriegt allein und bevor da alles nicht stimmt und wir das x-mal zurückgeben müssen, hat sich mein Chef wohl gedacht, da macht das besser die Prusselise...Also es ist bei mir auch das erste Mal, dass die Eltern den Wunsch geäußert haben.
Allerdings waren die auch mit ihrem Kind beim Schulpsychologen. Von meiner Seite aus wäre der Vorschlag auf Rücktritt aber auch gekommen. Es ging quasi simultan mit der "Erkenntnis". Bei manchen Kindern bin ich mir unsicher, ob sie nicht können oder ob sich nicht wollen ... -
Ich hänge mich hier mal an mit meiner Frage:
Ein Kind aus meiner Klasse (1. Schuljahr) soll noch einmal das 1. Schuljahr machen - im Einverständnis mit den Eltern.
Muss da etwas unterschrieben werden von den Eltern? Meine Schulleiterin war auch unsicher und wollte in der nächsten Woche mal nachschauen. Vielleicht wisst ihr was Genaueres.
LG
Sina
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s. o.
(für Hessen)
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@ Sina
Ich hatte das im ersten auch und da mussten die Eltern auch den Antrag schreiben (leider hab ich den aber nicht mehr, sonst hätte ich da geguckt).
Auf dem Zeugnis steht unter den Bemerkungen aber nicht "tritt zurück", sondern
"verweilt schon 1 Jahr in der Schuleingangsphase". Das ist in NRW so.
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