Klassenbucheinträge einheitlich regelbar?

  • Hallo,


    wir haben im Kollegium das Problem, dass manche Kollegen wegen Kleinigkeiten (S.ist unaufmerksam, kritzelt am Heftrand etc.) einen Klassenbucheintrag erteilen, andere dagegen übermäßig kulant sind und nicht zu Potte kommen, weil die Schüler sie nicht ernst nehmen.
    Kennt ihr objektive Kriterienkataloge, nach denen eingetragen wird? Wie wird das bei euch geregelt?


    Liebe Grüße


    Angelina

  • In NRW regelt sowas die Lehrerkonferenz, für das Schulgesetz oder Erlasse ist das zu trivial.


    Ich muss allerdings sagen, dass ich einen solchen Missbrauch des Klassenbuches als pädagogisches Armutszeugnis der betreffenden Kollegen betrachte. Die Spalte für besondere Vorkommnisse ist eben dafür gedacht - ein unaufmerksamer Schüler ist kein besonderes Vorkommnis.


    Nele

    • Offizieller Beitrag

    Ich bemerke zur Zeit bei mir, dass ich beginne,m mehr einzutragen, weil ich jetzt mehrfach in meiner Klasse das Problem hatte, dass es massive Beschwerden von Seiten der Klasse gab, die Lehrer das alles oft nicht so schlimm fanden, weil sie es nicht den ganzen Tag ertragen mussten und am Ende die Rückmeldung der Schulleitung kam, dass man nur gegen so was vorgehen kann, wenn es auch im Klassenbuich dokumentiert wurde.


    Was eingetragen werden sollte oder nicht, liegt aber leider im Ermessensspielraum, so dass ich die dinge, auf die wir uns als Klassenregeln geeinigt haben genauso eingetragen werden wie Verstöße gegen die Schulordnung, andere kollegen das aber eben immer noch recht lax handhaben.


    Von daher hab ich da auch nicht die optimale Lösung.

  • Inflationäres Eintragen in das Klassenbuch ohne Sanktionierung führt nach meinen Erfahrungen dazu, dass die Schüler das Ganze nicht mehr ernst nehmen und anfangen, da ein Spiel draus zu machen. Deshalb sollten wirklich nur die gravierenden Auffälligkeiten ins Klassenbuch und ein bzw. eine geringe Anzahl solcher Einträge pro Schüler sollte dann auch deutlich spührbare Folgen haben.


    Ich habe da mit Absprachen auf Klassenkonferenzebene ganz gute Erfahrungen gemacht. Für die "kleinen" Probleme, die in der Summe aber auch erheblichen Ärger machen können - Schüler sind da ja oft sehr geschickt im Dosieren - kann man, falls nötig, andere Formen der Dokumentation wählen. So ließe sich z.B. eine Art pädagogisches Tagebuch führen, dass von den KollegInnen bei Bedarf gefüllt werden kann und an zentraler Stelle im Lehrerzimmer aufbewahrt wird.

  • Hallo,


    ein Kriterienkatalog ist kritisch, weil pädagogische Maßnahmen ebenso wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen sein müssen. Bekommt ein Schüler z.B. am Schuljahersende im Verhalten eine "ungenügend" wegen zu vieler Tagebucheinträge, so ist dies juristisch problematisch, wenn diese auf Grund eines Kriterienkataloges zustande kamen. Haben die Einträge dagegen keine Konsequenzen, sind sie sowieso überflüssig.


    Zumindest haben wir das in Schulrecht so gelernt, ich bin aber kein Schuljurist.

  • Zitat

    Original von Rolf1981
    Hallo,


    ein Kriterienkatalog ist kritisch, weil pädagogische Maßnahmen ebenso wie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen immer Einzelfallentscheidungen sein müssen. Bekommt ein Schüler z.B. am Schuljahersende im Verhalten eine "ungenügend" wegen zu vieler Tagebucheinträge, so ist dies juristisch problematisch, wenn diese auf Grund eines Kriterienkataloges zustande kamen. Haben die Einträge dagegen keine Konsequenzen, sind sie sowieso überflüssig.


    Zumindest haben wir das in Schulrecht so gelernt, ich bin aber kein Schuljurist.


    Hm, also ich glaube, da muss man ein paar Dinge auseinander halten. Eine Verhaltensnote ist keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme im Sinne des Schulgesetztes.


    Was den Kriterienkatalog anbelangt: Jeder hat doch seinen individuellen Kriterienkatalog, nach denen Einträge vorgenommen werden, so oder so im Kopf. Was soll rechtlich daran verwerflich sein, wenn ich diesen im Sinne der Transparenz vereinheitliche und mich dann auch noch tatsächlich daran halte?

  • Zitat

    Original von Schubbidu


    Hm, also ich glaube, da muss man ein paar Dinge auseinander halten. Eine Verhaltensnote ist keine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme im Sinne des Schulgesetztes.


    Was den Kriterienkatalog anbelangt: Jeder hat doch seinen individuellen Kriterienkatalog, nach denen Einträge vorgenommen werden, so oder so im Kopf. Was soll rechtlich daran verwerflich sein, wenn ich diesen im Sinne der Transparenz vereinheitliche und mich dann auch noch tatsächlich daran halte?


    Mir ist schon klar, was Rolf meint: Schreibe ich fest, dass z.B. nach drei Einträgen 2 Stunden nachsitzen, nach 6 4 Stunden und bei weiteren zeitweiliger Schulausschluss erfolgt, sind dies Maßnahmen nach §90 (in B-W). Diese können jedoch nur unter Betrachtung des Einzelfalls getroffen werden.
    Allerdings sehe ich das nicht als Problem. Man formuliert lediglich, dass z.B. nach 3 Einträgen der Klassenlehrer prüft, ob der Schüler nachzusitzen hat, nach 6 der Schulleiter usw.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    • Offizieller Beitrag

    So wie Timm das darstellt, war das auch bei mir gemeint.


    Imme,r wenn es mit bestimmten Schülern Probleme gibt, war dann die Frage nach Klassenbucheinträgen nicht weit. Da aber irgendwie jeder Respekt davor hat, einzutragen, findet sich da dann nix, was das Verhalten des Schülers bestätigt. Also im Zweifel für den Schüler, der gerade was verbrochen hat.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner Schule (Grundschule) regelt das jeder nach Ermessen. Und jeder reagiert unterschiedlich darauf.


    Ich habe eine sehr energiegeladene Klasse und hatte ständig von den Sportfachlehrerinnen Eintragungen wie: "Y verweigert." , "X macht dabei mit.", "A schlägt B und B beschimpft C.", "D, E und F zu spät.", "G das 2. mal ohne Sportzeug."
    Es wurde mir irgendwann einfach zu viel, also gibt es jetzt ein extra Blatt für Vorfälle im Klassenbuch. Diese Blätter lassen sich wieder herausnehmen (Datenschutz), das Klassenbuch wird nicht mit "Kleinigkeiten" vollgeschrieben und wenn ein Elterngespräch ansteht, kann ich mit Datum darlegen, was etwa vorgefallen ist.


    Bei Kolleginnen gibt es das überwiegend nicht. Bei vielen schreiben dann Fachlehrer unten ins Klassenbuch. Manche reagieren darauf aber auch allergisch. Sehr unterschiedlich...

Werbung