Doch, er funktioniert. Und er ist interessant. Aber es ist kein Dokument, auf das ich mich rechtlich verlassen kann. Die dort beschriebene Situation weicht außerdem einfach zu sehr von meiner ab. Konkret:
Dort geht eine Lehrerinnen mit Schülern an einen Baggersee, obwohl ein erheblicher Teil der Klasse Nichtschwimmer ist. Dass IN DIESEM FALL bereits die Wahl des Ausflugsziels eine Pflichtverletzung darstellt und entsprechend fahrlässig ist, ist ja logisch. Mit meiner Situation, in der alle Schüler recht gut schwimmen können, hat das eben zu wenig zu tun.