Hallo zusammen,
Ich (Nicht-Sport-Lehrer)werde im kommenden Schuljahr zum ersten Mal eine Klasse übernehmen (7. Klasse Realschule). Dabei steht u.a. ein Schullandheim an, welches vermutlich eine Art Schüleraustausch sein wird. Konkret: Es geht vermutlich an die Adriaküste und wenn es nicht klappt an die Nordsee. Wie auch immer: Es geht ans Meer.
Aus meinen Schulrechtsveranstaltungen weiß ich noch, dass das Baden eigentlich nur mit Bademeister geht oder wenn ich als Lehrer meine Rettungsfähigkeit nachgewiesen habe.
Ganz allgemein möchte ich Schüler auch in Zukunft bei Ausflügen usw. baden lassen, wenn sich dies ergibt. Aber natürlich nur dann, wenn es rechtlich abgesichert ist und seitens der Eltern die schriftliche Einverständnis eingeholt wurde.
Kann mir jemand genauere Informationen geben zu den folgenden Fragen:
1. Was darf ich in Baden-Württemberg als Nicht-Sport-Lehrer?
2. Welches Abzeichen benötige ich gegebenenfalls und ändert das die rechtliche Lage?
Danke im Voraus!
Rolf