...den Leistungsstand, "der während des Schuljahres erreicht wurde..:" Erreichen klingt doch nach Ziel...also könnte ich als blonder Hesse denken, ich zähle nur die Leistungen von Ostern bis jetzt DAS haben sie erreicht.
Gut, dass ich gerade eine 1 habe, da ists definitiv ein Ganzjahreszeugnis Püüüüh. Immer wieder dieselbe Verwirrung!!
Durch die Formulierung "während des Schuljahres" ergibt sich für mich aber, dass die Leistungen gezählt werden, die eben während des Schuljahres erbracht werden und nicht nur punktuell zeitlich erbrachte Leistungen in Betracht gezogen werden. Im Schulrechtseminar erklärte man uns zu diesem Passus, dass es vor langer Zeit hieß, dass die Leistungen des 1. Hj. angemessen in die Ganzjahresnote einzufließen haben. Weil angemessen aber auch so viele unterschiedliche Auslegungen hatte, wurde die Formulierung verändert.
Ist sie wirklich jetzt noch so strittig? Wen kann man fragen, wenn man dazu eine eindeutige und rechtsgültige Antwort haben möchte?